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Städtebauliche Entwicklungsstudie Zug/Baar; Schlussbericht - Bericht und Antrag der BPK

2. November 2004
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1726.1
Städtebauliche Entwicklungsstudie Zug/Baar; Schlussbericht
Bericht und Antrag der Bau- und Planungskommission vom 2. November 2004

Zusammenfassung
In der Zwischenzeit wurde im vom Kantonsrat beschlossenen Richtplan das Gebiet möglicher Standorte für Hochhausbauten auf den ganzen „Teilraum 1“ erweitert. Mittels Bebauungsplan liegt es nun in der Kompetenz der Gemeinden, über Bauvor-haben mit mehr als 25 Metern Höhe zu entscheiden. Dies bedeutet, dass über einen Grossteil des Stadtgebietes der Bau von Hochhausbauten theoretisch möglich wäre. Projekt bezogen entscheiden wird darüber letztlich der Grosse Gemeinderat.
Das Ergebnis der Studie Hochhauskonzept zeigt präzise, wo nach Ansicht der Exper-tengruppe Hochhausbauten erstellt werden können oder gar sollen. Dabei wurde jedoch ausser Acht gelassen, ob an den entsprechenden Standorten überhaupt eine Bauwilligkeit vorhanden ist. Der Auftrag zu dieser Studie war daher im Nachhinein gesehen recht theoretisch und es erscheint nicht sinnvoll, diese über das ganze Stadtgebiet zu erweitern. Solche Studien sind bei kommenden Projekten punktuell im entsprechenden Umkreis zu erstellen.
Obwohl das Anliegen der Motion einen Kataster über das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen nicht erfüllt wurde, empfiehlt Ihnen die BPK die Motion abzuschreiben.
Die BPK empfiehlt ihnen daher, die Motion der BPK vom 8. Januar 2002
„Zur Erstellung:
–Eines Katasters der möglichen Standorte von Hochhausbauten in der Stadt Zug
–Von Richtlinien für die Erstellung von Hochhäusern in der Stadt Zug“
abzuschreiben.

Die BPK stellt folgenden Antrag:
Auf die Vorlage sei einzutreten und die Motion der BPK vom 8. Januar 2002
„Zur Erstellung:
–Eines Katasters der möglichen Standorte von Hochhausbauten in der Stadt Zug
–Von Richtlinien für die Erstellung von Hochhäusern in der Stadt Zug“
von der Geschäftskontrolle als erledigt abzuschreiben.

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