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Inhalt
Bebauungsplan Sagistrasse 10, Plan 7055 Zonenplanänderung Sagistrasse 10, Plan 7232 Anpassung Lärmempfindlichkeitsstufenplan Anpassung Teilrichtplan Siedlung und Landschaft 1. Lesung - Bericht und Antrag des Stadtrats
Bebauungsplan Sagistrasse 10, Plan Nr. 7055 / Zonenplanänderung Sagistrasse 10, Plan Nr. 7232 / Anpassung Lärmempfindlichkeitsstufenplan / Anpassung Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, 1. Lesung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 22. Februar 2005
Zusammenfassung
Der bestehende Sägereibetrieb liegt in der Inneren Lorzenallmend, einem landschaftlich empfindlichen Gebiet. Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) legt im Bereich der Sägerei eine Zone mit speziellen Vorschriften Choller fest. Die entsprechenden Vorschriften (§ 66 BZO) schreiben für grössere Um- und Ausbauten eine Bebauungsplanpflicht fest. Erweiterungsbauten haben sich zudem besonders gut in das Landschafts- und Ortsbild einzufügen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden Voraussetzungen für adäquate Erweiterungsmöglichkeiten für den holzverarbeitenden Betrieb geschaffen. Gleichzeitig wird der Einbettung der Erweiterungsbauten in das Landschaftsbild Rechnung getragen.
Die Erarbeitung des Bebauungsplans erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen und dem Grundeigentümer.
In diesem Zusammenhang ist auch der Zonenplan, der Lärmempfindlichkeitsstufenplan sowie der Teilrichtplan Siedlung und Landschaft zu ändern.