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Friedensrichterwahlen 2024 für die Amtsperiode 2025-2030; Stille Wahl für den Friedensrichter sowie den stellvertretenden Friedensrichter
Bei der Stadtkanzlei Zug sind fristgerecht bis Montag, 22. April 2024, 17.00 Uhr, gestützt auf § 31 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 folgende Wahlvorschläge für die Friedensrichterwahlen vom 30. Juni 2024 eingegangen:
Für die Wahl des Friedensrichters:
Johannes Stöckli, 6300 Zug, bisher
Für die Wahl des stellvertretenden Friedensrichters:
Roland Frei, 6317 Oberwil bei Zug, bisher
Da Johannes Stöckli und Roland Frei als einzige Kandidaten für das Amt des Friedensrichters bzw. des stellvertretenden Friedensrichters vorgeschlagen werden, sind sie gestützt auf § 40 Abs. 2 WAG als in stiller Wahl für gewählt zu erklären.
Der Stadtrat hat am 30. April 2024 beschlossen:
1. Als Friedensrichter für die Amtsperiode 2025-2030 wird für gewählt erklärt: Johannes Stöckli, 1959, 6300 Zug
2. Als stellvertretender Friedensrichter für die Amtsperiode 2025-2030 wird für gewählt erklärt: Roland Frei, 1964, 6317 Oberwil bei Zug
3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht.
4. Gegen Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses kann gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen innert zehn Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Zugehörige Objekte
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StRB Friedensrichterwahlen 2024 für die Amtsperiode 2025-2030 | Download | 0 | StRB Friedensrichterwahlen 2024 für die Amtsperiode 2025-2030 |