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Bebauungsplan Sagistrasse 10, Plan 7055 Zonenplanänderung Sagistrasse 10, Plan 7232 Anpassung Lärmempfindlichkeitsstufenplan Anpassung Teilrichtplan Siedlung und Landschaft 1. Lesung - Bericht und Antrag der BPK

8. März 2005
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1830.1

Bebauungsplan Sagistrasse 10, Plan 7055
Zonenplanänderung Sagistrasse 10, Plan 7232
Anpassung Lärmempfindlichkeitsstufenplan
Anpassung Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, 1. Lesung

Bericht und Antrag der Bau- und Planungskommission vom 8. März 2005

Zusammenfassung
Die Bau- und Planungskommission empfiehlt die Vorlage im Sinne des Antrages des Stadtrates mit 9:1 Stimmen zur Annahme.
Der Bebauungsplan regelt den Betrieb einer Sägerei inmitten einer grundeigentümerverbindlichen Seeuferschutzzone von nationaler Bedeutung. In der Beratung war der Erhalt des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze ist unbestritten. Die hohen Auflagen im Bebauungsplan, die sich z. B. detailliert mit der Fassadenmaterialisierung (unbehandelte, sägerohe, horizontale Holzschalung) zeigen, sind nach Ansicht einiger Kommissionsmitglieder nicht stufen- bebauungsplangerecht. Solche Auflagen werden allenfalls in einer Baubewilligung, nicht aber in einem Bebauungsplan formuliert. In Anbetracht der Lage des Gewerbebetriebes in dieser heiklen Seeuferschutzzone, kann diese, in einem Bebauungsplan absolut unübliche, detaillierte Einflussnahme ausnahmsweise als ein Geben und Nehmen betrachtet und akzeptiert werden.

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