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Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier Löberen/Loreto; Kreditbegehren - Bericht und Antrag der BPK

18. April 2005
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1832.1
Einführung einer Tempo-30-Zone im Quar-tier Löberen / Loreto; Kreditbegehren

Bericht und Antrag der Bau- und Planungskommission vom 18. April 2005

Zusammenfassung
Mit grossem Befremden nimmt die Bau- und Planungskommission (BPK) die Erläuterungen von Stadtrat Bossard zur Kenntnis, dass der Einbau der sechs Rampen, obwohl auf den Plänen der auffälligste bauliche Eingriff, nicht Teil der Vorlage sei. Diese Rampen seien Teil der Vorlage 1702 „Abwassersanierung Rosenberg / Loreto: Ägeristrasse / Löberenstrasse“ und mit deren Annahme beschlossen worden.
Kein Mitglied der BPK kann sich jedoch weder an eine Diskussion, noch an einen Beschluss betreffend den Bau von Schwellen erinnern. Ein Nachschlagen in der entsprechenden Vorlage ergibt, dass allenfalls der folgende Text hinweise auf einen Einbau besagter Schwellen geben könnte. Zitat aus der Vorlage 1702: „Mit der Projektierung über die Strasseninstandstellung wird auch eine Umgestaltung und Aufwertung des Strassenraums geprüft.“

Es stellt sich die Frage ob der Stadtrat befugt ist, solche baulichen Eingriffe ohne die klare Zustimmung des Parlaments anzuordnen, oder ob dies die künftige Art und Weise des Umgangs des Stadtrates mit den Quartiervertretern und dem GGR sein soll. Nicht nur die BPK glaubte die Schwellen seien der Hauptbestandteil der Vorlage 1832, die Diskussionen an der Quartierversammlung zeigen klar auf, dass auch die Quartierbewohner der Ansicht waren und sind, der Bau der Rampen sei Teil dieser Vorlage. Unbefriedigend ist zudem, dass die Kostenaufteilung der verschiedenen Massnahmen nicht klar erkenntlich dargelegt ist und nur knapp erläutert werden konnte.

Über die Notwendigkeit der Einführung einer Tempo-30-Zone wurde eingehend diskutiert. Hier trafen verschiedene Vorstellungen und Argumente aufeinander. Ausfallstrasse aus der Stadt, Gleichbehandlung mit anderen Quartieren, Schulhäuser, Kindergärten, Schulweg, usw. um nur einige zu nennen. Nicht zuletzt aber auch die Argumentation der beiden Stadträte, dass die Rampen bereits beschlossen seien und die Tempo-30-Zone ohnehin in die Kompetenz des Stadtrates gehörten, führten zu Unbehagen und einem knappen Resultat.

Die BPK empfiehlt, die Vorlage im Sinne des Stadtrates mit 5:4 Stimmen nur knapp zur Annahme.

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