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Bebauungsplan Waldheim, Plan Nr. 7004, 1. Lesung - Bericht und Antrag des Stadtrats

20. August 2002
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1677
Bebauungsplan Waldheim, Plan Nr. 7004, 1. Lesung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 20. August 2002

Zusammenfassung
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat an seiner Sitzung vom 13. November 2001 dem Verkauf der Parzelle GS Nr. 4443 sowie dem Kaufvertrag mit Philipp Brühwiler, Zug, zugestimmt. Bei der Beurteilung der mit den Kaufofferten einzureichenden Konzeptvorschlägen kamen Kriterien wie: Gesamtidee, Erscheinungsbild, Einbindung in die Umgebung, Volumetrie, Verhalten in der Topographie, Risiken aus dem Baugrund, Wohnungskonzept, Durchmischung und Immissionen zur Anwendung.
Der Käufer der Liegenschaft ist durch den Kaufvertrag verpflichtet, zusammen mit dem Baudepartement der Stadt Zug einen Bebauungsplan auf der Grundlage des eingereichten Bewerbungskonzeptes zu erarbeiten. Der Bebauungsplan ist innert Jahresfrist nach Rechtskraft des Kaufvertrags und das entsprechende Baugesuch spätestens sechs Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplans einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
G1677 Download 0 G1677
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1308 vom 1. Oktober 2002; Beilage 1 Download 1 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1308 vom 1. Oktober 2002; Beilage 1