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Reglement über die Förderung der nachhaltigen Nutzung von Energie und Wasser (Energiereglement); Totalrevision des Energiereglementes vom 1. Februar 2000 - Bericht und Antrag der Spezialkommission

22. August 2002
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1606.1

Reglement über die Förderung der nachhaltigen Nutzung von Energie und Wasser (Energiereglement); Totalrevision des Energiereglements vom 1. Februar 2000
Bericht und Antrag der Spezialkommission vom 22. August 2002

Zusammenfassung
Die Kommission kam einstimmig zum Schluss, dass die durch das Stimmvolk genehmigte Abschaffung der Konzessionsgebühr nicht so interpretiert werden könne, dass die zugerischen Stimmbürger und Stimmbürgerinnen damit auch das Energiereglement abschaffen wollten (und somit auf den früheren Entscheid zurückkommen wollen). Die Kommission kam einstimmig zum Schluss, dass das Energiereglement beibehalten, aber an die neue Situation angepasst werden soll.

Die Kommission war einstimmig der Ansicht, dass die Finanzierung mangels Alternativen über das allgemeine Steueraufkommen erfolgen sollte. Gewichtige Differenzen gab es hingegen in der Frage, ob die Subventionierung über einen unabhängigen Fonds oder allenfalls über den normalen Stadthaushalt erfolgen sollte. Die Kommission beantragt dem Grossen Gemeinderat nicht einstimmig, die Finanzierung über den normalen Finanzhaushalt ohne Fonds sicher zu stellen. Als Hauptargument führte die Mehrheit der Kommission an, dass es aus finanzpolitischen Überlegungen anzustreben sei, einen einheitlichen Stadthaushalt mit möglichst wenigen Ausnahmen zu schaffen. Hierbei seien Sonderlösungen möglichst zu vermeiden, um keine Präjudizien zu schaffen und der beschlossenen Strategie Nachachtung zu verschaffen.
Die Minderheit der Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass durch eine Fondslösung die Unabhängigkeit einer Kommission besser sichergestellt sei. Zudem sei dadurch auch manifest, dass die Energiekommission eigene Verantwortung für ihr Finanzgebahren habe, was die Hemmschwelle erhöhe, sich bspw. mit Nachtragskrediten aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu bedienen. Die Kommission ist sich aber bewusst, dass diese Frage möglicherweise im Gemeinderat ebenfalls zu divergierenden Meinungsäusserungen führen kann.

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