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Kinder- und Jugendförderung: Schaffung der Stelle einer oder eines Kinder- und Jugendbeauftragten - Bericht und Antrag des Stadtrats
Kinder- und Jugendförderung: Schaffung der Stelle einer oder eines Kinder- und Jugendbeauftragten
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 24. September 2002
Das Wichtigste im Überblick
Der Stadtrat hat sich im Rahmen seines Legislaturzieles „Soziale Integration“ dazu verpflichtet, der Kinder- und Jugendförderung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Diskussion zu diesem Thema hat gezeigt, dass es für die Umsetzung einer Kinder- und Jugendförderungspolitik eine Stelle einer oder eines Kinder- und Jugendbeauftragten bedarf.
Die im Auftrag der Stadt Zug erstellte Studie zum Thema Jugendgewalt kommt zu folgendem Schluss: Die Verantwortung für Planung und Koordination von Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt ist der geplanten Stelle eines/r Kinder- und Jugendbeauftragten zu übertragen.
Es fehlt heute an einer Stelle, welche die Koordination, Förderung und Betreuung der städtischen Kinder- und Jugendpolitik wahrnimmt, als Beratungs- und Informationsstelle für Behörden und Öffentlichkeit zu diesem Thema dient und gezielt Projekte im Kinder- und Jugendbereich koordiniert. Der Stadtrat beantragt deshalb die Schaffung einer Stelle eines oder einer Kinder- und Jugendbeauftragten mit einem Pensum von 80 Prozent.