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Pensionskasse der Stadt Zug: Sanierungskonzept, Teilrevision des Pensionskassenreglementes - Stellungnahme des Stadtrats

2. Oktober 2002
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1642.2

Pensionskasse der Stadt Zug: Sanierungskonzept und Teilrevision des Pensionskassenreglementes
Stellungnahme des Stadtrates vom 2. Oktober 2002 zum Bericht und Antrag der
Geschäftsprüfungskommission vom 29. August 2002 (GGR-Vorlage Nr. 1642.1)

Das Wichtigste im Überblick
Der Stadtrat beantragt dem GGR, den von der GPK unterbreiteten Gegenvorschlag zur Sanierung der städtischen Pensionskasse (PK) abzulehnen. Der Gegenvorschlag ist nicht nur wesentlich teurer, sondern er beinhaltet auch zu viele Unsicherheiten und Risiken.

Der Stadtrat hält deshalb an seinem Antrag vom 29. Januar 2002 fest, das aktive versicherte Verwaltungspersonal der kantonalen Kasse anzuschliessen und als Übergangslösung für die bereits Pensionierten eine Rentenkasse bestehen zu lassen. Neu unterbreitet er dem GGR zur zusätzlichen Prüfung die Variante eines Übertritts aller Versicherten (Aktive und Rentner) zur kantonalen PK. Der Stadtrat geht im Wesentlichen von folgenden Überlegungen aus:
  • Kosten: Gemäss versicherungstechnischen Berechnungen ist die Variante der GPK kapitalisiert um mehrere Millionen Franken teurer als die vom Stadtrat vorgeschlagene Lösung. Zudem reduziert sich bei einem Anschluss an die PK des Kantons der ordentliche jährliche Beitrag der Arbeitgeber um rund Fr. 0,9 Mio., während er bei der Variante der GPK in etwa in bisheriger Höhe bestehen bliebe.
  • Vorsorgeniveau: Das Vorsorgeniveau wird bei dem von der GPK vorgeschlagenen Konzept tendenziell sinken, was sich mit den Vorgaben gegenüber dem Personal anlässlich der letzten Revision per 1.1.1995 nicht vereinbaren liesse.
  • Gleichbehandlung: Da die städtischen Lehrpersonen bereits bei der kantonalen PK versichert sind, ist nur mit einem Anschluss gewährleistet, dass das gesamte städtische Personal versicherungsmässig gleich behandelt wird.
  • Finanzielle Unsicherheit: Auch nach der Sanierung einer weiterhin autonomen städtischen PK wären finanzielle Risiken für die Stadt vorhanden.
  • Teuerungszulage (TZ) auf den Renten: Dies ist ein Hauptproblem der städtischen PK. Auch nach einer Sanierung könnte sie wegen der unterschiedlichen Versichertenstruktur nie die Finanzierungssicherheit der kantonalen PK erreichen. Die systemmässigen Mehrkosten der von der GPK vorgeschlagenen eigenständigen Lösung betragen alleine für die Stadt gegen Fr. 600'000.-- jährlich, was kapitalisiert mehr als 10 Mio. Franken ausmacht.
  • Sanierungsbeitrag: Bei dem von der GPK vorgeschlagenen Sanierungsbeitrag von 53,95 Mio. Franken handelt es sich um einen versicherungstechnisch berechneten Betrag. Neben der Deckungslücke sollen noch diverse Reserven geäufnet werden, während die stadträtliche Lösung nur effektive Beiträge beinhaltet.
  • Günstiger Zeitpunkt für den Einkauf in die kantonale PK: Aufgrund der Börsensituation sind wesentlich weniger finanzielle Mittel für den Anschluss an die kantonale PK erforderlich, als dies noch vor einem Jahr angenommen wurde.
  • Reaktion des Personals: In einer vom Personalverband durchgeführten Konsultativumfrage haben sich 73 % für den Anschluss an den Kanton ausgesprochen.
  • Professionalität: Die kaufmännische Verwaltung der städtischen PK müsste auf jeden Fall bei einer Eigenständigkeit professionalisiert werden. Über die resultierenden Kosten wird im GPK-Bericht nichts erwähnt.

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