Kopfzeile
Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Abwasserreglement: Totalrevision - Bericht und Antrag des Stadtrats
Abwasserreglement: Totalrevision
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 1. Oktober 2002
Das Wichtigste im Überblick
Das heute gültige Kanalisationsreglement der Stadt Zug aus dem Jahr 1986 entspricht nicht mehr den geltenden gesetzlichen Grundlagen und den aktuellen gewässerschutzrechtlichen Anforderungen. Es ist gemäss § 95 des Gesetzes über die Gewässer des Kantons Zug vom 25. November 1999 (GewG) bis 31. Dezember 2002 anzupassen. Als wichtigste Neuerung müssen neu alle im Zusammenhang mit der Siedlungsentwässerung entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden. Entsprechend sind nebst Anschluss- neu auch Betriebsgebühren zu erheben.
Beim neuen Abwasserreglement handelt es sich um einen kurzgefassten Erlass. Es wurde darauf verzichtet, Bestimmungen aufzunehmen, die wiederholen, was bereits andernorts, vor allem im kantonalen und eidgenössischen Recht, geregelt ist. Die technischen Vorschriften werden in einem Anhang festgehalten. Das neue Abwasserreglement regelt den Grundsatz zur Erhebung von Gebühren und legt die Höhe der Anschlussgebühren fest. Die Höhe der Betriebsgebühren legt der Stadtrat in einem separaten Erlass fest. Dadurch ist bei Änderungen von technischen Vorschriften oder bei Anpassungen der Betriebsgebühren keine Überarbeitung des Abwasserreglements notwendig. Die Betriebsgebühren werden stufenweise - für das Schmutzabwasser ab 1. Januar 2004 und für das Meteorabwasser ab 1. Januar 2006 - eingeführt