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Theater Casino: Reorganisation Betrieb und Änderung der Leistungsvereinbarungen - Bericht und Antrag der GPK

6. März 2006
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1872.1

Theater Casino: Reorganisation Betrieb und Änderung der Leistungsvereinbarungen
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 6. März 2006

Zusammenfassung
  • Die GPK stellt positiv fest, dass die von ihr geforderten und zum Teil auch von der Stadtverwaltung selbst erkannten Massnahmen umgesetzt wurden oder in Umsetzung sind. Die vom Stadtrat beschriebenen Reorganisationen stellen wichtige Weichenstellungen für die Zukunft dar und verdienen das Lob der Kommission.
  • Der Rechtsdienst der Stadt hat die von der Kommission verlangten Abklärungen betreffend allfälliger Haftungsfragen professionell gemacht. Es sind bei allen in Frage kommenden Personen, Stellen und Institutionen keine Verfehlungen oder Fehler feststellbar, welche ein Rechtsverfahren rechtfertigen und auch noch reale Aussicht auf Erfolg haben. Die GPK dankt dem städtischen Rechtsdienst für die aussagekräftigen Informationen.
  • Die Kommission legt Wert auf die Feststellung, dass der Stadt und damit deren Steuerzahlenden inskünftig keine finanziellen Mehrbelastungen erwachsen.
  • Der im 2005 benötigte Sonderbeitrag von CHF 50'000.00 zur Sicherstellung der Liquidität ist zwar fachlich notwendig gewesen, die Kommission hätte aber eine vorgängige Information dazu angesichts der politisch heiklen Situation begrüsst.
  • Die Verpachtung der Restauration an die bisherigen Geranten inkl. der Übergabe des betriebswirtschaftlichen Risikos an die neuen Verantwortungsträger, welche die Situation vor Ort bestens kennen, ist klar zu unterstützen.
  • Die Bereiche Verwaltung, Hausdienst/Technik und der Billet-Service (Dienstleistung kommt von Zug Tourismus) werden weiterhin im gemeinsamen Organisationsgefäss der Stiftung geführt. Das ist aus Sicht der Kommission sinnvoll, auch unter dem Aspekt, dass die Stiftung selbst zukünftig eng von der Stadtverwaltung geführt wird (Stiftungsrat, Controlling, Personal).
  • Die neu gestalteten Leistungsaufträge mit der Stiftung und der TMGZ finden in der Kommission Unterstützung. Diese sollen jedoch gleich lange Laufzeiten wie die Konsolidierungsphase von 3 Jahren bis 2008 erhalten. Der Stadtrat übernimmt diese Forderung der GPK.
  • Die komplizierten Finanztransaktionen zwischen Stiftung und TMGZ wurden eliminiert und die TMGZ hat zukünftig primär den Status eines Infrastrukturnutzers und Dienstleistungsbezügers und operiert somit ohne jegliche administrativen Kompetenzen am TCZ. Dies ist aus Sicht der GPK gut so. Fachliche Schnittstellen wie etwa beim Billet-Service (Rapportierung) können auf diese Weise ohne Kompetenzgerangel sichergestellt werden. Anders lautende Aussagen in den Unterlagen werden noch korrigiert (Beilage 3, Organigramm und Betriebs- und Organisationsreglement).
  • Die GPK ist überzeugt, dass mit dieser Vorlage die Finanzen der Stiftung saniert und die Weichen für einen optimierten Betrieb des TCZ richtig gestellt werden. Sie unterstützt daher die vorgesehene Konsolidierungsphase von drei Jahren. Sie erwartet jedoch nicht erst einen Schlussbericht nach drei Jahren sondern eine detaillierte Berichterstattung basierend auf der Jahresrechnung und bei sich ändernden Rahmenbedingungen.
  • Es ist aus Sicht der GPK auch richtig, während der Konsolidierungsphase keine baulichen Neu- und Erweiterungsprojekte am TCZ vorzusehen. Der notwendige Unterhalt und Ersatzinvestitionen bei der Infrastruktur sind davon jedoch nicht betroffen.

Die Geschäftsprüfungskommission stellt den Antrag, auf die Vorlage sei einzutreten und es sei der Beschlussesentwurf des Stadtrates vom 28. Februar 2006 zu genehmigen.

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