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Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates: Teilrevision - Stellungnahme des Stadtrats vom 1. Oktober 2002 zum Bericht und Antrag der Spezialkommission

1. Oktober 2002
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1670.1

Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates: Teilrevision
Stellungnahme des Stadtrates vom 1. Oktober 2002 zum Bericht und Antrag der Spezialkommission

Das Wichtigste im Überblick
Die Vorschläge der Spezialkommission zur qualitativen Verstärkung des Grossen Gemeinderates zielen in zwei verschiedene Richtungen: einerseits auf die Schaffung eines eigenen Ratssekretariates, andererseits auf Zeitgewinn für die Geschäftsbehandlung und bessere Qualität der stadträtlichen Vorlagen und Information. Dadurch kann nach Meinung der Spezialkommission der GGR gestärkt und das Vertrauen zwischen Exekutive und Legislative verbessert werden.
Nach Meinung des Stadtrates schliesst das eine das andere aus: ein eigenes Ratssekretariat führt zu einer konsequenten Gewaltentrennung, belastet aber das Vertrauen. Bessere Vorlagen, genauere Information und mehr Zeit stärken das Vertrauen, sprechen aber gegen ein eigenes Ratssekretariat.

Der Stadtrat spricht sich für Massnahmen zur Stärkung des Vertrauens aus. Ein Ratssekretariat lehnt er darum ab. Er anerkennt die Brückenfunktion von Stadtkanzlei und Stadtschreiber im sogenannten Kooperationsmodell, das auch der Kanton Zug und die grosse Mehrheit der vergleichbaren Schweizerstädte praktizieren.
Zur Frage einer neuen Kompetenzordnung verweist der Stadtrat auf die Debatte zur Revision der Gemeindeordnung, die seit längerem im GGR ansteht (Vorlage Nr. 1570).

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G1670.1 Download 0 G1670.1