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Interpellation der CVP-Fraktion vom 30. September 2005 betreffend Wohnüberbauung Roost - Antwort des Stadtrats
Interpellation der CVP-Fraktion vom 30. September 2005 betreffend Wohnüberbauung Roost
Zusammenfassung
Da die Praxis des Regierungsrates bei der Genehmigung revidierter gemeindlicher Bauordnungen und bei Entscheiden in Baubewilligungsverfahren betreffend Arealbebauungsbonus zwischenzeitlich verschärft worden ist, wurde das Projekt Roost diesen neuen Voraussetzungen angepasst. Im Wesentlichen wurde in Absprache mit den beteiligten Genossenschaften bei Block B (Gewoba) das Attikageschoss entfernt. Block B weist nun vier Vollgeschosse auf und liegt damit unter der Geschosszahl gemäss Bauordnung. Nach noch gültiger Bauordnung wären in der Zone W3 mit Arealbebauung vier Vollgeschosse, je ein bis max. 70 % anrechenbares Unter- bzw. Attikageschoss (§§ 55 und 17 der Bauordnung) zulässig. Bei den städtischen Wohnhäusern (Block A und C) sowie beim Block D der AWZ wurden die Geschosszahl und die Volumetrie nicht verändert. Die Dimensionierung entspricht somit der Bauordnung.
Die Grenzabstände bzw. Baulinien werden eingehalten. Die zulässige Ausnützung wird nicht überschritten.
Zugehörige Objekte
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G1884 | Download | 0 | G1884 |
G1884 Beilage | Download | 1 | G1884 Beilage |