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Liegenschaft Unter Altstadt 14a; Erneuerung Fischereimuseum; Baukredit - Bericht und Antrag des Stadtrats

23. Mai 2006
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1699.3

Liegenschaft Unter Altstadt 14a:
Erneuerung Fischereimuseum; Baukredit

Bericht und Antrag des Stadtrates vom 23. Mai 2006

Das Wichtigste im Überblick
Seit über 100 Jahren dient die Liegenschaft Unter Altstadt 14a dem Kanton Zug als Fischbrutanstalt und anschliessend dem Zuger Fischereiverein als Fischereimuseum und Schaubrutanlage. Das Fischereimuseum und die Schaubrutanstalt tragen seit langem zur Belebung der Zuger Altstadt bei. (Bis 1995 wurde hier die einzige kantonale Fischbrutanlage erfolgreich durch den Zuger Fischereiverein betrieben). Der im Jahre 2002 dem Grossen Gemeinderat beantragte Projektierungskredit (GGR-Vorlage Nr. 1699 vom 12. November 2002) für eine umfassende Erneuerung des Gebäudes wurde aufgrund der hohen Baukosten von geschätzten CHF 2 Mio. von der Bau- und Planungskommission (BPK) sowie von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) an den Stadtrat zurückgewiesen (vgl. Berichte und Anträge der BPK Nr. 1699.1 vom 19. November 2002 und der GPK Nr. 1699.2 vom 28. Februar 2003).

Mit dem vorliegenden Projekt und dem Baukreditantrag in der Höhe von CHF 1'002'800.-- soll das Gebäude in der Unter Altstadt, das sich im Eigentum der Stadt Zug befindet, im Sinne der Aufträge der BPK und der GPK erneuert werden. Zudem wird es an die Fernheizung Altstadt angeschlossen und die haustechnischen Grundinstallationen werden neu eingebaut. Die Dachkonstruktion wird erneuert, thermisch isoliert und in der äusseren Gestaltung, wie bestehend, beibehalten.
Die Gestaltung, der Betrieb und dessen Finanzierung des Fischereimuseums mit Schaubrutanlage obliegen dem Zuger Fischereiverein Zug.

An der Finanzierung der Neugestaltung des Fischereimuseums beteiligt sich der Kanton zu einem Drittel. Die Erneuerungskosten für die Schaubrutanlage wird vom Kanton gänzlich übernommen. Der Zuger Fischereiverein Zug wird im Erdgeschoss die Schaubrutanlage mit Aquarien einrichten, während das 1. und 2. Obergeschoss als Ausstellungsflächen für das Fischereimuseum genutzt werden soll. Der historische Ausstellungsraum im 1. Obergeschoss wird weitgehend im heutigen Zustand erhalten bleiben.

Zugehörige Objekte

Name
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G1699.3 Beilage 2 Download 1 G1699.3 Beilage 2
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G1699.3 Beilage 9 Download 8 G1699.3 Beilage 9
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1432 vom 4. Juli 2006; Beilage 1 Download 9 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1432 vom 4. Juli 2006; Beilage 1