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Ortsplanungsrevision: Entwicklungskonzept der Stadt Zug; Kenntnisnahme - Bericht und Antrag der BPK

22. August 2006
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1886.1
Ortsplanungsrevision: Entwicklungskonzept der Stadt Zug Kenntnisnahme
Bericht und Antrag der Bau und Planungskommission vom 22. August 2006

Zusammenfassung
Wie es in der Natur der Sache und der Zusammensetzung der Kommission liegt, wurden die verschiedenen Strategien recht unterschiedlich aufgenommen und zum Teil heftig diskutiert. Im Grundsatz herrscht in der Kommission jedoch einhellig die Meinung, dass mit dem Entwicklungskonzept ein wichtiger erster Schritt zur Neubearbeitung der Bau- und Zonenordnung abgeschlossen wurde. Zu folgenden Strategien wurde auch nach längerer Diskussion keine Einigung erreicht.
  • Arealbebauungen: Die Aussage, die Nutzungsboni bei Arealbebauungen generell zu reduzieren und gleichzeitig die Anforderungen zu erhöhen, führt bei einem Teil der Kommission zu der Befürchtung, dass Arealbebauungen als Instrumente der Planung obsolet werden, weil sie zu aufwändig und ohne Wirkung nicht mehr einsetzbar wären.
  • Verkehr: Auch betreffend der Stadterschliessung herrscht nach wie vor Uneinigkeit.
Den einen fehlt im Konzept des Stadtrates klar die Auflistung der Tangente Neufeld zur Entlastung der nördlichen Stadtquartiere vom Durchgangsverkehr aus den Berggemeinden.
Den anderen ging bereits die Aufnahme der verlängerten General- Guisan-Strasse zu weit.

Die Ausarbeitung der neuen Bau- und Zonenordnung wird einen grossen Teil der Zeit der kommenden Legislatur beanspruchen. Obwohl in vielen Teilen nicht einer Meinung, beherrschte eine konstruktive Stimmung die Diskussion, der klare Wille für die kommende Legislatur eine gute Ausgangslage zu schaffen. Wir wurden dabei vom Planerteam und den verantwortlichen Mitarbeitern des Bauamtes aufs Beste beraten. Ich hoffe, dass die Beratungen in der kommenden Legislatur im Grossen Gemeinderat mit demselben Engagement geführt werden.

Die Bau- und Planungskommission beantragt, das Entwicklungskonzept der Stadt Zug vom 9. Mai 2006 sei zur Kenntnis zu nehmen.

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