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Abwasserreglement - Bericht und Antrag der GPK
Abwasserreglement
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 30. Oktober 2006
Zusammenfassung
Die Idee zur Reduktion der Betriebsgebühren eine einmalige Abschreibung von CHF 10 Mio. vorzunehmen, findet in der Kommission Unterstützung. Zudem wird mit der einmaligen Einlage von CHF 5 Mio. in die Spezialfinanzierung Stadtentwässerung finanzpolitisch ein Signal der Stabilität gesetzt, das ebenfalls die Unterstützung der Kommission erhält. Einer der hauptsächlichen Kritikpunkte des vom Stimmvolk abgelehnten Abwasserreglements kann somit auf kluge Weise entschärft werden.
Beim Reglement hat die GPK im Abs. 3 § 16 der bisherigen Formulierung von Abs. 3 § 14 den Vorzug gegeben. Der GGR soll bei diesen Gebühren auch in Zukunft die entscheidende Instanz sein.
Die GPK beantragt, es sei „auf die Vorlage einzutreten und es sei das Abwasserreglement mit folgenden Änderungen des Beschlussesentwurfs des Stadtrates vom 3. Oktober 2006
Reglement:
Abs. 3 § 16 Ziff. 3: …, passt sie der Grosse Gemeinderat mit einem nicht dem Referendum unterstehenden einfachen Parlamentsbeschluss an.
Beschlussesentwurf
– Ziff. 1: … im Rahmen der Laufenden Rechnung 2007 …
– Ziff. 2: … im Rahmen der Laufenden Rechnung 2007 …
zu bewilligen."
Zugehörige Objekte
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