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Postulat Marianne Zehnder, Alternative Fraktion, betreffend Massnahmen zur Senkung der Feinstaub-Belastung - Bericht des Stadtrats

3. April 2007
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1928

Postulat Marianne Zehnder, Alternative
Fraktion, betreffend Massnahmen zur Senkung der Feinstaub-Belastung

Bericht des Stadtrates vom 3. April 2007

Das Wichtigste im Überblick
Marianne Zehnder, Alternative Fraktion, ersucht mit ihrem Postulat vom 6. Februar 2006 den Stadtrat, „im Rahmen seiner Möglichkeiten Massnahmen zu treffen, um die lokalen Feinstaub-Emissionen zu reduzieren, mit dem Ziel, die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung einzuhalten. Im Übrigen sollten weitere wirksame Massnahmen sowie deren Umsetzung aufgezeigt werden“.
Luftschadstoffe - und insbesondere auch Feinstaub - werden aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Quellen in unsere Atemluft ausgestossen. Die Bildungsmechanismen sind ähnlich komplex wie beim Ozon und teils noch immer Gegenstand der Forschung. Auf der Vollzugsebene sind in unserem föderalistisch organisierten Land die Kompetenzen zur Einschränkung von Feinstaub freisetzenden Tätigkeiten oder Prozessen vorwiegend auf Bundes- oder Kantonsebene angesiedelt. Dies vor allem darum, weil nur grossflächig angeordnete Massnahmen erfolgversprechend sind. Der Bund hat als Reaktion auf die hohen Feinstaubkonzentrationen vom letzten Winter einen Aktionsplan Feinstaub lanciert, der längerfristig die Feinstaubbelastung senken wird. Massnahmen auf kommunaler Ebene beschränken sich mehr oder weniger auf die Kleinfeuerungskontrolle sowie die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Die hohen Feinstaubkonzentrationen vom letzten Winter haben aber aufgezeigt, dass langfristig wirksame Massnahmen nicht ausreichen, um die Bevölkerung vor hohen akuten Feinstaubbelastungen zu schützen. Deshalb hat die Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) ein Interventionskonzept Feinstaub bei Wintersmog erarbeitet. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat im Dezember 2006 beschlossen, dieses Interventionskonzept umzusetzen. Aber auch mit diesem Instrument sowie der gelebten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand kann der Stadtrat die Einhaltung der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung nicht garantieren. Dazu braucht es die kollektive Einsicht, dass nur eine Umkehr unserer Lebensgewohnheiten eine gesunde Atemluft ermöglicht.
Der Stadtrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erledigt von der Geschäftskontrolle abzuschreiben.

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