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Motion der Alternativen Fraktion betreffend Rauchverbot in allen städtischen Verwaltungsgebäuden und allen öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften - Bericht und Antrag des Stadtrats
Motion der Alternativen Fraktion betreffend
Rauchverbot in allen städtischen Verwaltungsgebäuden und allen öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 8. Mai 2007
Das Wichtigste im Überblick
Die Alternative Fraktion verlangt mit der Motion vom 28. März 2006 ein Rauchverbot für alle städtischen Liegenschaften und alle öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften.
Seit dem 1. Januar 2006 sind die Gebäude der Verwaltung und der Schulen des Kantons Zug rauchfrei. In der Gemeinde Cham sind seit 1. Januar 2007 alle gemeindeeigenen, öffentlich zugänglichen Gebäude rauchfrei.
Programme zur Gesundheitsprävention gehören zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand. Es ist nur folgerichtig, mit dem guten Beispiel voranzugehen. Der Stadtrat unterstützt deshalb die vorliegende Motion und übernimmt ab 1. August 2007 für die städtischen Verwaltungsgebäude und Schul- und Schulsportanlagen sinngemäss die Regelung der kantonalen Verwaltung.
Für die übrigen städtischen öffentlich zugänglichen Liegenschaften unterscheidet der Stadtrat zwischen Liegenschaften, die für Anlässe an Private vermietet werden, und solchen, die durch langfristige Mietverträge an Private verpachtet sind. Für die beiden Kategorien sollen angepasste Lösungen getroffen werden, welche die berechtigten Anliegen des Schutzes vor Passivrauchen berücksichtigen.
Der Stadtrat beantragt, die Motion erheblich zu erklären und gleichzeitig als erledigt von der Geschäftskontrolle abzuschreiben.
Zugehörige Objekte
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Voralge G1931 des Stadtrates | Download | 0 | Voralge G1931 des Stadtrates |