Nach geltendem Recht werden die Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Förderung der rationellen Energie- und Wassernutzung über den sogenannten "Energiefonds" finanziert. Dieser Fonds wurde bisher mittels Einlage eines Viertels der städtischen Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag für Elektrizität und Wasser mit den Wasserwerken Zug AG gespiesen. An der Urnenabstimmung vom 4. März 2001 hat das städtische Stimmvolk nun einen Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug angenommen, der zu einem vollumfänglichen Verzicht auf die Einnahmen aus dem erwähnten Konzessionsvertrag führt. Damit ist die Finanzierung des Energiefonds nicht mehr sichergestellt. Die Mittel für die entsprechenden Förderungsmassnahmen müssen deshalb inskünftig auf anderem Weg bereit gestellt werden. Dies macht eine Revision des Energiereglements notwendig. Da die bisherige Spezialfinanzierung mit Zweckbindung entfällt, erscheint die Weiterführung des Energiefonds nicht mehr als gerechtfertigt; ebenso wenig wie die Verwaltung des Fonds durch eine unabhängige Energiekommission. Angesichts dieser weitreichenden Änderungen bei der Finanzierung und der Organisation drängt sich eine Totalrevision des Energiereglements auf. Dabei sollen indessen die bewährten Förderungsinstrumente unverändert in das neue Recht übernommen werden.