Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Stadtparlament GGR, Vorlage: Rechtsetzung Reglement über die Förderung der nachhaltigen Nutzung von Energie und Wasser (Energiereglement); Totalrevision des Energieregelementes vom 1. Februar 2000 - Bericht und Antrag des Stadtrats

26. Juni 2001
Nach geltendem Recht werden die Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Förderung der rationellen Energie- und Wassernutzung über den sogenannten "Energiefonds" finanziert. Dieser Fonds wurde bisher mittels Einlage eines Viertels der städtischen Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag für Elektrizität und Wasser mit den Wasserwerken Zug AG gespiesen. An der Urnenabstimmung vom 4. März 2001 hat das städtische Stimmvolk nun einen Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug angenommen, der zu einem vollumfänglichen Verzicht auf die Einnahmen aus dem erwähnten Konzessionsvertrag führt. Damit ist die Finanzierung des Energiefonds nicht mehr sichergestellt. Die Mittel für die entsprechenden Förderungsmassnahmen müssen deshalb inskünftig auf anderem Weg bereit gestellt werden. Dies macht eine Revision des Energiereglements notwendig. Da die bisherige Spezialfinanzierung mit Zweckbindung entfällt, erscheint die Weiterführung des Energiefonds nicht mehr als gerechtfertigt; ebenso wenig wie die Verwaltung des Fonds durch eine unabhängige Energiekommission. Angesichts dieser weitreichenden Änderungen bei der Finanzierung und der Organisation drängt sich eine Totalrevision des Energiereglements auf. Dabei sollen indessen die bewährten Förderungsinstrumente unverändert in das neue Recht übernommen werden.

Zugehörige Objekte

Name
G1606.pdf Download 0 G1606.pdf
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1306 vom 1. Oktober 2002; Beilage 1 Download 1 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1306 vom 1. Oktober 2002; Beilage 1