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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

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Verein gründen

Ein Verein ist eine juristische Person, die in Art. 60 ZGB als körperschaftliche Personenverbindung bezeichnet wird. Vereine können sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen. Einen wirtschaftlichen Zweck darf der Verein nur dann haben, wenn dieser zur Erfüllung der ideellen Ziele dient.
Hilfreiche Dokumente zur Vereinsgründung
Checkliste Vereinsgründung
Beispiel Protokoll Gründungsversammlung
Beispiel Vereinsstatuten

Beim Verfassen der Statuten müssen die zwingenden Bestimmungen des ZGB über juristische Personen im Allgemeinen (Art. 52 ff. ZGB) und den Verein im Besonderen (Art. 60 ff. ZGB) beachtet werden.

Nützlicher Link für die Gründung eines Vereins:
vitamin B - Fachstelle für Vereine