PlanauflageGestützt auf § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegt ab Freitag, 5. Februar bis und mit Montag, 8. März 2010, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:Bebauungsplan Spielhof, Plan Nr. 7077, vom 12. August 2009 Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen zu diesem Plan an den Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, eingereicht werden. Die Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegt ebenfalls auf: – Erläuternder Bericht zum Bebauungsplan vom 2. Februar 2010 – Vorprüfungsbericht vom 10. November 2009, Amt für Raumplanung des Kantons Zug – Beschluss des Stadtrates Nr. 771.09 vom 18. August 2009 – Bebauungs- und Freiraumkonzept Spielhof vom 30. Juli 2009 – Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan vom 13. August 2009 Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.
Datum der Neuigkeit 5. Feb. 2010
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