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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
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6301 Zug
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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden die Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden muss, wird ein Handlungsfähigkeitszeugnis benötigt. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen oder online (am Fuss der Seite) bestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) mitzubringen.

Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses kann 2-3 Arbeitstage in Anspruch nehmen, da eine Anfrage bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zug gemacht werden muss.

Kosten
CHF 20.00

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