Auch bei den Steuern an der Spitze
Der Kanton Zug weist die tiefste Steuerbelastung der Schweiz auf und eine fast so tiefe im internationalen Vergleich. Unkomplizierte Behörden fördern eine wirtschaftsfreundliche, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Unternehmungen. In der Stadt Zug beträgt der Steuerfuss für 2012 60 Prozent des kantonalen Einheitssatzes (Vergleich mit anderen Gemeinden: Dokument).
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 Interkantonaler Steuervergleich (2006), natürliche Personen Alle Beispielberechnungen sind allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, siehe auch: www.estv2.admin.ch/d/dienstleistungen/steuerrechner/steuerrechner.htm Verheiratetes Ehepaar, unselbständiger Einzelverdiener mit 0 Kindern. Basis bildet ein Bruttoarbeitseinkommen von CHF 200'000.--. Automatisch abgezogen werden die obligatorischen Sozialversicherungen, der Versicherungsabzug, die Säule 3a (CHF 6192.--) und die persönlichen Pauschalabzüge. Ausgewiesen wird die maximale Steuerbelastung (Bundes-, Kantons- und Kommunalsteuern) für die Kantonshauptorte von 25 Schweizer Kantonen. Für alle Kantonshauptorte beträgt die direkte Bundessteuer CHF 10044.--, welche bereits eingerechnet ist. |
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- Die Schweiz und im Besonderen Stadt und Kanton Zug biete beste Steuervorteile für Unternehmungen, qualifizierte Manager, eine hohe Lebensqualität und gute Unterstützung von Seiten der Behörden.
- Die Schweiz hat sehr attraktive Steuerregelungen, welche erlauben, die Steuern auf lokaler oder gar globaler Skala zu optimieren.
- Die Schweiz ist der bevorzugte Standort für eine Direktionsstruktur, in welcher die Direktion eine aktive Handelsrolle spielt.
- Die Schweiz bietet die interessantesten Steuersätze für administrative Firmen an
- Die Schweiz hat die erfahrensten Manager mit einer starken globalen Denkrichtung
- Die Schweiz bietet eine hervorragende Lebensqualität. Zürich, Genf und Bern sind unter den weltweiten Top ten (Quelle: William M. Mercer’s Qualtiy of Life Survey 2002)
- Die Schweizer Behörden unterstützen Firmen, die ihren Hauptsitz verlegen, effizient.
Zug im interkantonalen Vergleich Ein Beispiel (vgl. dazu obenstehende Grafik) für juristische Personen: - Aktiengesellschaft
- 2 Mio Franken Kapital und Reserven
- Reingewinn SFR. 160'000.–
- Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer
Berechnen und vergleichen Sie Ihre Steuerabgaben selber Auf der Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung steht Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, mit welchem Sie die Einkommenssteuer für natürliche Personen berechnen können; die Berechnungen gelten für Unselbständigerwerbende und sind allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, die Zahlen sind unverbindlich. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie die Seiten der eidgenössischen Steuerverwaltung http://www.estv.admin.ch/index. Steuerbelastung in der Schweiz - Weitere Informationen auf der kantonalen Internetseite. Für weitere Auskünfte: Marcel Grepper, Controller Telefon 041 728 21 12 E-Mail: marcel.grepper@stadtzug.ch
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