Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Seeuferanlage Tellenörtli

Seeuferanlage Tellenörtli
Idyllische öffentliche Badeanlage mit einfacher Infrastruktur wie Umkleidemöglichkeiten und Dusche ohne Badeaufsicht am Delta des Brunnenbachs. Grosse Liegewiese mit Parkbänken, Feuerstelle, Brunnen und schönem alter Baumbestand, prägende Kastanienreihe. Gegen See hin abfallende Rasenfläche, flaches Ufer, flaches Bachbett mit Schotterbänken eignet sich zum Spielen, Aussicht auf See und Berge, nebenan Restaurant.

Eignung
Baden und Verweilen. Eine beschränkte Anzahl an kulturellen Kleinveranstaltungen (etwa 10x pro Jahr, unverstärkt) kann durchgeführt werden.

Erreichbarkeit
ÖV: Stadtbahnhaltestelle Oberwil, Busse Nr. 3 und 5 an der Bushaltestelle Kreuz. Schiffstation Oberwil.
PP: Parkplätze bei der Kirche Bruder-Klausen.

Zu beachten
In der Seeuferanlage Tellenörtli können kulturelle Klein-Veranstaltungen wie z.B. technisch unverstärkte Musikevents durchgeführt werden. Da der gesamte Belag der Seeuferanlage Tellenörtli aus Grünflächen besteht, können nur kleine Events (ohne Bühnen, Tribünen, Festzelte, etc.) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen für Veranstaltungen in der Seeuferanlage Tellenörtli ist mit Rücksicht auf die benötigten Regenerierungsphasen der Grünflächen abzustimmen.

Benützung von öffentlichem Grund

Veranstaltungen Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der…

Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.

Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.


Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.


Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier

Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Zugehörige Objekte