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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Landsgemeindeplatz

Bild Landsgemeindeplatz
Wichtiger Brennpunkt des öffentlichen Lebens in Zug. Räumlich in mehrere Teile gegliedert: Oberer Landsgemeindeplatz mit Kastanien und Parkbank, unterer Landsgemeindeplatz, Platzwehri, Unter der Linde und Treppenrondell von Tadashi Kawamata. Dreiseitig umgeben von Strassencafés und Restaurants. Seesicht und Panoramarundblick. Auftakt der Seepromenade von Süden mit Parkbänken, öffentlichen Brunnen und Schachspiel, Schiffsanlegestelle, Pedalo-Vermietung, zwei Vogelvolièren. Nutzung multifunktional, hoher Nutzungsdruck.

Eignung
Märkte, Festveranstaltungen, Konzerte, Sportanlässe, Flanieren, Verweilen, Spielen, Freizeitaktivitäten

Erreichbarkeit
ÖV: SBB Stadtbahnhaltgestelle Postplatz, Busse Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 11, 12, 13 an den Bushaltestellen Postplatz und Kolinplatz. Schiffstation Zug Landsgemeindeplatz.
PP: Parkhaus Altstadt-Casino, Frauensteinmatte, Neustadtplatz, Poststrasse, Schmidgasse, Vorstadt.

Zu beachten
Der Landsgemeindeplatz umfasst folgende Flächen, die zur Nutzung des öffentlichen Grundes ausgewiesen sind und bezüglich des Mengenvolumens für Veranstaltungen als eine Einheit bewirtschaftet werden:
  • Oberer Landsgemeindeplatz
  • Unterer Landsgemeindeplatz
  • Gärbiplatz
  • Platzwehri
  • Rondell
  • Unter der Linde
Auf dem Oberen Landsgemeindeplatz werden keine Festzelte bewilligt. Auf dem Unteren Landsgemeindeplatz werden Festzelte mit einer Fläche von maximal 400 m² bewilligt. Auf dem Gärbiplatz können passende Zelte bewilligt werden. Vorbehalten bleibt die Freihaltung der Rettungswege.

Benützung von öffentlichem Grund

Veranstaltungen Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der…

Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.

Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.


Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.


Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier

Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Zugehörige Objekte