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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Arenaplatz
Eignung
Sportveranstaltung, Quartierfeste, Freizeitaktivitäten, Märkte, Börsen, temporäre Installationen , saisonale und mobile (Gastro-)Verkaufsstände und Freiluft-bühnen. Achtung teilweise Gewichtsbeschränkung!
Erreichbarkeit
ÖV: Bahnhof SBB, Stadtbahnhaltestelle Schutz-engel, Busse Nr. 6 und 7 an den Bushalte-stellen Stadion und Schutzengel.
PP: Parkhaus Arena und Parkhaus Kantonale Verwaltung.
Zu beachten
Während der Heimspieltage in der Spielsaison des Eishockey-Vereins-Zug (EVZ) sind Veranstaltungen auf dem Arenaplatz grundsätzlich nicht erlaubt aufgrund der polizeilichen Gewährleistung des Sicherheitsdispositives während der Spiele.
Die maximale Bodenbelastung des Arenaplatzes beträgt 500 kg pro m². Die Vermietung des Platzes unter dem Vordach erfolgt über die Kunsteisbahn während der Rest des Platzes über das Polizeiamt der Stadt Zug disponiert wird.
Kontakt und Informationen Kunsteisbahn: www.bossard-arena.ch/mietangebot/arena-outside
Benützung von öffentlichem Grund
Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.
Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.
Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.
Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.
Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier.
Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Verkehr | 058 728 99 00 | sicherheit_verkehr@stadtzug.ch |