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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Seeliken

Bild Badi Seeliken
Kleines öffentliches Seebad mit Bänken und Liegewiese, Betonpflästerung, Holzrosten und Holzstegen, Tischtennis, Floss und Sprungturm. Ein Kiosk mit Sitzgelegenheiten, zwei nach Geschlechtern getrennte Garderoben mit WC, Duschen und Schliessfächern stehen den Badegästen während der Badesaison zur Verfügung. Panoramasicht auf See und Berge. Vereinzelt Schattenbäume, befestigtes Ufer. Zugang zum Wasser über Treppen oder Rampen. Treppeneinstieg ins Wasser. Installationen sind nur auf der befestigten Bodenfläche möglich. Gartenrestaurant in der Sommersaison von 9 – 24 Uhr geöffnet.

Eignung
Baden (im Sommer mit Aufsicht), Verweilen, Freizeitaktivitäten. Der Pächter des Seebistros hat die Möglichkeit, maximal 6 Veranstaltungen durchzuführen. Darüber hinaus kann eine beschränkte Anzahl an kulturellen Kleinveranstaltungen (7x pro Jahr, unverstärkt) ausserhalb der Badesaison bewilligt werden.

Erreichbarkeit
ÖV: Bus Nr. 3, 5, 6, 11 Haltestelle Theater-Casino.
PP: Parkhaus Altstadt-Casino und Parkhaus Frauensteinmatt.

Zu beachten
Die steile Hanglage in der Badeanlage Seeliken lässt nur kleine Events (ohne Bühnen, Tribünen, Festzelte, etc.) zu. Der Perimeter für Veranstaltungen in der Badeanlage Seeliken ist auf die befestigten Bodenflächen einzugrenzen.

Benützung von öffentlichem Grund

Veranstaltungen Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der…

Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.

Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.


Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.


Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier

Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Zugehörige Objekte