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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Braunviehzuchtareal / «Stierenmarkt»

Bild Braunviehzuchtareal

Wichtiger Brennpunkt und Austragungsort von Grossanlässen und Veranstaltungen des öffentlichen Lebens der Stadt Zug. Die Platzanlage besteht teilweise aus Grünflachen, teilweise aus Kies- und Asphaltflächen. In der Funktion der Allmend ist das Braunviehzuchtreal (BVA) Austragungsort für den traditionellen «Stierenmarkt». Weitere Events wie die «Springkonkurrenz», der «Nationalzirkus Knie» sowie verschiedene Messen wie die «Zuger Messe», die «WOHGA» und die «AutoExpo» runden das Angebot ab. Räumlich zentral in der Stadt Zug gelegen, bildet das Braunvieh-Areal (BVA) mit seiner traditionell-funktionalen Bausubstanz (Stallungen) einen Kontrapunkt zu dem nordöstlich anliegenden, hoch modernen Arenaplatz.

Eignung
Viehschauen wie der traditionelle «Stierenmarkt», Messen, Sportveranstaltungen, Quartierfeste, Märkte, Börsen sowie temporäre Installationen.

Erreichbarkeit
ÖV: Stadtbahnhaltestelle Schutzengel, Busse Nr. 6 und 7 an den Bushaltestellen Stadion, Schützenmatte und Schutzengel.
PP: Parkplätze Allmendstrasse, Parkhaus Arena, Parkhaus Kantonale Verwaltung, Parkplätze Kaufmännische Berufsschule, Parkplätze Siemens-Areal.

Zu beachten
Das Braunviehzuchtareal wird, was die Bewilligung des öffentlichen Grundes sowie die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen betrifft, von Seiten der Organisation „Braunvieh Schweiz“ (BVCH) sowie von der Stadt Zug (Bewilligungen) bewirtschaftet. Die Abteilung Bewilligungen der Stadt Zug koordiniert zusammen mit BVCH, dem Quartieramt und dem Werkhof die Belegung des gesamten Braunvieh-Areals.
Veranstaltungen, die innerhalb der Gebäude des Braunvieh-Areals stattfinden, werden aufgrund der baulichen Substanz (Lärmdämmung) als Veranstaltungen im öffentlichen Raum bewertet.

Benützung von öffentlichem Grund

Veranstaltungen Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der…

Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.

Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.


Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.


Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier

Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Zugehörige Objekte