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Die Termine für kommende kantonale Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier.


Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
11.03.2012    Abstimmung Erwerb Pflegebetten Neubau Baar, Rahmenkredit temporäre Schulbauten


Unterlagen und Ergebnisse zu kantonalen Abstimmungen finden Sie hier.

Eine verfeinerte Suche mit Archiv finden Sie hier.


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
27.11.2011    Abstimmung Referendum Bebauungsplan Salesianum
15.05.2011    Volksinitiative «2000 Watt für Zug», Bebauungsplan Lauried
28.11.2010    Abstimmung Bebauungsplan Gartenstadt Süd


Kontakt

Arthur Cantieni, Stadtschreiber (arthur.cantieni@zug.zg.ch)
 
Urnen Öffnungszeiten

Haupturne:
  • Burgbachsaal: Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr

Nebenurnen:
  • Herti: Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag 09.00 bis 11.30 Uhr
  • Guthirt, Oberwil, Riedmatt und Zugerberg: Sonntag 09.00 bis 11.30 Uhr

Stadthaus am Kolinplatz
  • Erdgeschoss Stadthaus: Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
 
Urnenstandort

  • Haupturne Burgbachturnhalle (Burgbachsaal), Dorfstrasse 12, 6300 Zug
  • Nebenurne Gut Hirt, Gut-Hirt-Schulhaus, Bibliothek, Mattenstrasse 2, 6300 Zug
  • Nebenurne Herti, Alterszentrum, Hertizentrum 7, 6300 Zug
  • Nebenurne Riedmatt, neues Schulhaus, Riedmatt 3, 6300 Zug
  • Nebenurne Zugerberg, Wartsaal ZBB, 6300 Zug
  • Nebenurne Oberwil, neues Schulhaus, 6317 Oberwil
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis nicht rechtzeitig erhalten oder verloren haben, melden Sie dies bis zum Freitagabend vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der Stadtkanzlei. Sie erhalten dann einen als Doppel bezeichneten Stimmrechtsausweis mit dem Stimmmaterial. Mit dem Doppel des Stimmrechtsausweises können Sie Ihre Stimme nur bei der Haupturne abgeben.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert. Das Stimmzettelkuvert darf keine Angaben über die stimmberechtigte Person enthalten und muss verschlossen werden (zukleben).
  3. Legen Sie anschliessend das Stimmzettelkuvert in das amtliche Rücksendekuvert (bezeichnet als Rücksendekuvert). Die inliegende, weisse Karte ist der Stimmrechtsausweis. Dieser muss unterzeichnet und so ins Rücksendekuvert eingelegt werden, dass im Kuvertfenster die Rücksendeanschrift der Stadtkanzlei zu lesen ist. Verschliessen Sie es anschliessend. Wenn Sie infolge eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage sind, das Rücksendekuvert selber zu unterschreiben, lassen Sie das Kuvert in Ihrem Auftrag von einer stimmberechtigten Vertrauensperson unterzeichnen.
  4. Sie können das verschlossene und unterzeichnete Rücksendekuvert per Post portofrei schicken. Streichen Sie die Zustelladresse so, dass sie noch lesbar ist. Geben das Rücksendekuvert der Post rechtzeitig ab, damit das Rücksendekuvert noch vor dem Abstimmungssonntag bei der Stadtkanzlei eintrifft.
  5. Sie können das verschlossene Rücksendekuvert selbst oder durch eine andere Person bei der Stadtkanzlei während der Bürozeiten abgeben, in den Briefkasten des Stadthauses oder der Post werfen oder während der ordentlichen Abstimmungszeiten in ein Stimmlokal überbringen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • Sie ein anderes als das amtliche Rücksendekuvert verwenden
  • Sie das Rücksendekuvert nicht verschliessen
  • Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • Ihre Adresse auf dem Rücksendekuvert nicht mehr lesbar ist
  • das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmkuvert enthält
  • das Stimmkuvert nicht zugeklebt ist
  • das Rücksendekuvert mit dem Stimmkuvert nicht rechtzeitig vor dem Abstimmungssonntag bei der Stadtkanzlei eintrifft
 


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