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Grosser Gemeinderat (GGR)

Adresse: Stadthaus am Kolinplatz , 6301 Zug
Telefon: 041 728 15 15
Telefax: 041 728 23 71
E-Mail: stadtkanzlei@stadtzug.ch


Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) ist die gesetzgebende Behörde. Im Dezember 1962 fand die letzte Einwohnergemeindeversammlung in Zug statt. Am 1. Februar 1963 trat der neugewählte Grosse Gemeinderat der Stadt Zug zu seiner ersten Sitzung zusammen und löste die Einwohnergemeindeversammlung als gesetzgebendes Organ ab.

Der Grosse Gemeinderat setzt sich aus 40 Mitgliedern zusammen und wird von den Stimmberechtigten der Stadt Zug nach den Vorschriften des kantonalen Wahlgesetzes im proportionalen Verfahren auf vier Jahre gewählt. Die Befugnisse des Grossen Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 2005 geregelt.

In seiner aktuellen Besetzung setzt sich der Grosse Gemeinderat aus folgenden Fraktionen zusammen: Alternative-CSP, CVP, FDP, SP und SVP.

Der Grosse Gemeinderat versammelt sich in der Regel einmal pro Monat an einem Dienstag und hält seine Sitzungen im Kantonsratssaal ab. Die Sitzungen des Grossen Gemeinderates sind öffentlich.

Nach seiner Gesamterneuerung ernennt der GGR jeweils für die ganze Amtsdauer eine Geschäftsprüfungskommission und eine Bau- und Planungskommission.



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