Die Bürgergemeinde Zug
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Die Bürgergemeinde Zug ist eine von elf Bürgergemeinden im Kanton Zug. Zu ihr gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde Heimatberechtigten.
Das Gemeindegesetz aus dem Jahre 1980 weist den Bürgergemeinden folgende Aufgaben zu: - Erteilung des Gemeindebürgerrechts;
- Sozial- und Vormundschaftswesen für die an ihrem Heimatort wohnenden Bürger;
- Verwaltung des Bürgergutes (insbesondere der Liegenschaften);
- Förderung der Heimatverbundenheit.
Sie kann weitere Aufgaben im Gemeindewohl erfüllen. Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hiefür nicht ausreicht. Der Bürgerrat der Stadt Zug besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern sowie einem vollamtlichen Bürgerschreiber. Kontakt Bürgergemeinde Zug Fischmarkt, 6300 Zug Telefon 041 725 37 50 Telefax 041 725 37 59 E-Mail: info@buergergemeinde-zug.ch Internet: www.buergergemeinde-zug.ch
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 Im Rathaus in der Altstadt befindet sich die Bürgerkanzlei der Bürgergemeinde Zug. |
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