Der Stadtrat von Zug ist die oberste vollziehende Behörde der Stadt Zug. Er besteht aus fünf Mitgliedern und dem Stadtschreiber mit beratender Stimme. Der Stadtrat vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Der Stadtrat besorgt die städtischen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch Gesetz oder Gemeindebeschluss einem andern Organ zugewiesen sind. Er erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: - Vollzug des städtischen Rechts sowie der von der Stadt Zug zu vollziehenden Rechtserlasse von Bund und Kanton;
- Erlass der notwendigen Vollziehungsverordnungen;
- Beschlussfassung über kleine Grenzbereinigungen;
- Führung des städtischen Finanzhaushalts;
- Beschlussfassung über Ausgaben und über Grundstücksgeschäfte, soweit die Zuständigkeit nicht beim Grossen Gemeinderat oder beim Volk liegt;
- Vertretung der Stadt Zug nach aussen;
- gerichtliche Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen;
- Information der Öffentlichkeit über die städtischen Aufgaben und Tätigkeiten sowie die strategischen Ziele;
- Vorbereitung der dem Grossen Gemeinderat zu unterbreitenden Geschäfte.
|