Quartiersammelstelle Mänibach (altes Kantonsspital)Bitte beachten Sie: • Einhaltung der Öffnungszeiten • Saubere Trennung von Glasfarben, Blech und Aluminium • keine Deponie/Entsorgung von Kehricht und Sperrgut Sauberkeit, Ordnung und die Einhaltung der Benutzungszeiten sind Voraussetzungen, um diesen Dienst aufrecht zu erhalten. Zuwiderhandlungen gegen die Reglementierung der Abfallbewirtschaftung werden nach § 8 des Polizeistrafgesetzes geahndet.
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