Vormundschaftsamt
Das Zivilgesetzbuch gibt Menschen, die wegen eines anhaltenden Schwächezustandes nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, den Anspruch auf Hilfe in Form einer vormundschaftlichen Massnahme. Das Gesetz kennt – abgestuft nach der Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Betroffenen – grundsätzlich drei Massnahmen vormundschaftlicher Hilfe: Vormundschaft, Beiratschaft und Beistandschaft. Ordnet die Vormundschaftsbehörde eine solche Massnahme an, so betraut sie entweder eine Privatperson oder eine Amtsvormundin oder einen Amtsvormund mit der Aufgabe. Das Vormundschaftsamt Das Vormundschaftsamt ist ein eigenständiges Amt des Departementes Soziales, Umwelt, Sicherheit SUS. Die Mitarbeitenden des Vormundschaftsamts und die privaten Mandatsträgerinnen und -träger führen heute für die Einwohner der Stadt Zug rund 180 Massnahmen. (Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zug ist die Bürgergemeinde zuständig.) Vielfältig sind die Probleme der zu Betreuenden, aber auch deren Ursachen: Sind die einen als Kinder noch nicht in der Lage, ihre Interessen in einem Gerichtsverfahren selbst zu wahren, so sind andere wegen ihres vorgerückten Alters nicht mehr fähig, ihre alltäglichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Werden manche mit einer schweren geistigen Behinderung geboren, leben andere ein normales Leben, bis sie als Erwachsene als Folge eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung plötzlich auf die Hilfe einer Vormundin oder eines Vormundes angewiesen sind. Das Vormundschaftsamt nimmt folgende Aufgaben wahr:
Links Homepage der Bürgergemeinde Zug
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