GiftscheinSeit dem 1. August 2005 ist das neue Chemikaliengesetz in Kraft. Die Einstufungen in die Giftklassen 1 bis 5 sowie die Bewilligungspflicht wurden abgeschafft. Weiterhin bestehen bleiben jedoch spezielle Abgabebeschränkungen für sehr giftige und besonders gefährliche Chemikalien. Das Amt für Lebensmittelkontrolle Zug, Postfach 262, 6312 Steinhausen, stellt Ihnen Merkblätter zu bestimmten Themen des neuen Chemikalienrechts unter www.zug.ch/afl unter der Rubrik Publikationen / Formulare zur Verfügung. – Informationen zum Chemikalienrecht - www.cheminfo.ch – Informationen des BUWAL - www.umwelt-schweiz.ch
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