Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle = mehr Lebensqualität Bei der Feuerungskontrolle handelt es sich entweder um die "Abgasmessung" der Heizungsanlage oder anderen Öl- oder Gas-Feuerungsanlagen, oder um die Sichtkontrolle und Aschenprobe-Entnahme der Holzfeuerungsanlagen bis zu 70 kW. Die Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt vor, dass Anlagen welche die Luft verunreinigen, ihre Emissionen begrenzen müssen. Kontrollpflicht Jeder Anlagebetreiber ist verpflichtet, alle 2 Jahre eine Abgasmessung bzw. eine Holzfeuerungskontrolle von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur durchführen zu lassen. Die "Feuerungsrapporte" dieser Messungen werden bei der Administrationsstelle der Gemeinde kontrolliert und beurteilt. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Anlagen innert der vorgeschriebenen Frist einreguliert werden. Feuerungskontrolle -Öl- oder Gas-Feuerungsanlagen -Holzfeuerungsanlagen Dokumente -Zulassungsliste der Feuerungskontrolleure im Kanton Zug -Pflichtenheft für Feuerungskontrolleure (PDF) -Grenzwerttabelle (PDF) -Sanierungsfristendiagramm (PDF)
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