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Feuerungskontrolle

Zuständige Abteilung:Fachstelle Umwelt

Feuerungskontrolle = mehr Lebensqualität
Bei der Feuerungskontrolle handelt es sich um die "Abgasmessung" der Heizungsanlage. Die Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt vor, dass Anlagen welche die Luft verunreinigen, ihre Emissionen begrenzen müssen.

Messpflicht
Jeder Anlagebetreiber ist verpflichtet, alle 2 Jahre eine Abgasmessung durchführen zu lassen. Die "Feuerungsrapporte" dieser Messungen werden bei der Administrationsstelle der Gemeinde kontrolliert und beurteilt.
Bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Anlagen innert der vorgeschriebenen Frist einreguliert werden.

Dokumente
- Zulassungsliste der Feuerungskontrolleure im Kanton Zug
- Pflichtenheft für Feuerungskontrolleure
- Grentwerttabelle
- Einregulierungsfristen

Verantwortlich Telefon
Hegglin Keller, Margrit 041 728 22 57

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