Feuerungskontrolle
Bei der Feuerungskontrolle handelt es sich um die "Abgasmessung" der Heizungsanlage. Die Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt vor, dass Anlagen welche die Luft verunreinigen, ihre Emissionen begrenzen müssen. Messpflicht Jeder Anlagebetreiber ist verpflichtet, alle 2 Jahre eine Abgasmessung durchführen zu lassen. Die "Feuerungsrapporte" dieser Messungen werden bei der Administrationsstelle der Gemeinde kontrolliert und beurteilt. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Anlagen innert der vorgeschriebenen Frist einreguliert werden. Dokumente - Zulassungsliste der Feuerungskontrolleure im Kanton Zug - Pflichtenheft für Feuerungskontrolleure - Grentwerttabelle - Einregulierungsfristen |

