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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Zuständige Abteilung:Sozialamt

Im individuellen Gespräch ermitteln wir anhand von Unterlagen Ihren Lebensbedarf (soziales Existenzminimum) gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Diese Richtlinien sind für den Kanton Zug verbindlich.

Ist Ihr Einkommen geringer als Ihr soziales Existenzminimum, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.

Vorhandenes Vermögen muss jedoch vorgängig bis auf einen von der SKOS definierten Freibetrag aufgebraucht werden. Dieser beträgt für Einzelpersonen Fr. 4'000.-, für Ehepaare Fr. 8'000.- und für jedes Kind Fr. 2'000.-.

Möchten Sie sich für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe anmelden, vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem Sekretariat des Sozialamtes, Irene Elsener.

Die Antwort auf Ihr Mail erhalten Sie aus Datenschutzgründen mit normaler Briefpost. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Informationen nicht per Mail zu senden.

Zum Erstgespräch bringen Sie bitte das Anmeldeformular sowie alle darin erwähnten Unterlagen mit. Das Anmeldeformular und die Liste der Unterlagen können Sie unter den Online Diensten herunterladen.

Links
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

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Verantwortlich Telefon
Jans, Markus 041 728 22 54

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Formular zum Bezug von Sozialleistungen Jans, Markus 041 728 22 54     (doc, 272.8 kB)
Merkblatt Sozialhilfe Jans, Markus 041 728 22 54     (pdf, 27.9 kB)
Sozialhilfe: Richtlinien Kostenübernahme Jans, Markus 041 728 22 54     (pdf, 104.1 kB)


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