Wirtschaftliche SozialhilfeIm individuellen Gespräch ermitteln wir anhand von Unterlagen Ihren Lebensbedarf (soziales Existenzminimum) gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Diese Richtlinien sind für den Kanton Zug verbindlich. Ist Ihr Einkommen geringer als Ihr soziales Existenzminimum, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Vorhandenes Vermögen muss jedoch vorgängig bis auf einen von der SKOS definierten Freibetrag aufgebraucht werden. Dieser beträgt für Einzelpersonen Fr. 4'000.-, für Ehepaare Fr. 8'000.- und für jedes Kind Fr. 2'000.-, maximal Fr. 10'000.–. Möchten Sie sich für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe anmelden, vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem Sekretariat des Sozialamtes, Irene Elsener. Die Antwort auf Ihr Mail erhalten Sie aus Datenschutzgründen mit normaler Briefpost. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Informationen nicht per Mail zu senden. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte das Anmeldeformular sowie alle darin erwähnten Unterlagen mit. Das Anmeldeformular und die Liste der Unterlagen können Sie unter den Online Diensten herunterladen. Links Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe zurück zur Seite des Sozialamtes Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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