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Ehevorbereitung und Trauung

Zuständige Abteilung: Zivilstandsamt

Sie wollen demnächst heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und beraten Sie gerne über das notwendige Vorgehen.

Vor der Trauung ist beim Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen. Die Brautleute müssen persönlich erscheinen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin. Wir werden Sie dann auch über die notwendigen Dokumente informieren.

Trauungstermine nehmen wir gerne telefonisch frühestens 1 Jahr im Voraus entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Trauung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahren erfolgen muss.

Trauungen von auswärts wohnhaften Brautpaaren:
Sie möchten in Zug heiraten, wohnen aber nicht in der Stadt Zug, Oberägeri, Unterägeri, Steinhausen oder Walchwil?
Nehmen Sie in diesem Fall mit dem Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams Kontakt auf. Bei diesem Amt muss das Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Nach Abschluss des Verfahrens stellt Ihnen das zuständige Zivilstandsamt eine Trauungsermächtigung aus. Bitte stellen Sie uns diese Trauungsermächtigung mit Angaben über Ihre Adresse, Telefonnummer sowie den Trauungstermin (falls bereits bei uns reserviert) umgehend per Post zu.

Termine
Trauungen werden an folgenden Terminen durchgeführt:
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr.
An vier von uns festgelegten Samstagvormittagen pro Jahr werden jede halbe Stunde Trauungen durchgeführt. Auskunft über die Termine geben wir Ihnen gerne telefonisch.
An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen möglich.

Die Gebühren richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Online-Dienste

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Eheschliessung in der Schweiz, Broschüre   (pdf, 397.5 kB)


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