Todesfälle und Bestattungen
Das Zivilstandsamt Kreis Zug beurkundet Todesfälle, die sich in der Stadt Zug, Oberägeri, Unterägeri, Steinhausen und Walchwil ereignen. Todesfälle in den erwähnten Gemeinden sind uns innert zwei Tagen zu melden. Die Angehörigen von Verstorbenen, die in Zug wohnhaft sind, werden gebeten, beim Zivilstandsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt oder dem Spital ausgestellte Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein (sofern vorhanden). Am Wochenende gibt die Zuger Polizei (Tel. 041 728 45 20) Auskunft über den Pikettdienst des Zivilstandsamtes. Wir legen nach Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt den Termin fest für die Bestattung und den Trauergottesdienst. Ausserdem veranlassen wir:
Die Bestattung von Verstorbenen, die in Zug Wohnsitz hatten, erfolgt auf Kosten der Gemeinde. In diesen Kosten sind eingeschlossen: die amtliche Bekanntmachung, der Transport der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde und von andern Gemeinden des Kantons nach Zug, die Überführung in die Krematorien Seewen / Schwyz, Zürich oder Luzern, die Kremationsgebühr, das Grabgeläute, der Begräbnisplatz in Reihengrab, das Öffnen und Schliessen des Grabes. Die Kosten für Sarg, Urne, Grabkreuz, Grabmal und Grabunterhalt gehen zu Lasten der Angehörigen. Auf dem Friedhof St. Michael in Zug bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:
Todesscheine (schweizerische oder internationale) können telefonisch bei uns bestellt werden. Unter der Verrechnung der Kosten (CHF 25.-) werden wir Ihnen das Dokument per Post zustellen.
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