Adressänderung
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle Sie haben in der Stadt Zug eine neue Adresse? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir die Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein. Bei einer anderen Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Ziehen mehrere Personen weg, benötigen wir alle Ausländerausweise. Hier gehts zum Online-Schalter.
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