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Hundesteuern

Zuständige Abteilung: Buchhaltung
Verantwortlich: Speck, Manuela

Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter ab dem 1. Januar 2007

  • Hunde müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip resp. Tätowierung dauerhaft gekennzeichnet und bei der ANIS registriert werden.
  • Im Anschluss an die erfolgte Kennzeichnung und Registrierung erhält die Tierhalterin oder der Tierhalter von der ANIS eine Registrierungsbestätigung mit einem Hundeausweis und einem gelben Kleber, der auf der dritten Seite des roten Heimtierausweis eingeklebt wird. Der Heimtierausweis kann von der Tierärztin oder vom Tierarzt bezogen werden, um Impfungen und Gesundheitsbescheinigungen einzutragen, die für allfällige Reisen mit dem Hund notwendig sind.
  • Ist Ihr Hund bereits mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und bei der ANIS registriert, können Sie die Registrierungsbestätigung mit Hundeausweis bei der ANIS nachfordern.
  • Die Gebühr für die Registrierung des Hundes, welche Sie Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt bezahlen müssen, beträgt CHF 25.00 (zuzüglich MWST). Das Chippen eines Hundes in einer Tierarztpraxis inkl. der Gebühr der ANIS kostet in der Regel ca. CHF 70.00.

Hundehalterinnen- und Halter sind auch nach der Registrierung verpflichtet, der ANIS Adress- und Handänderungen sowie das Ableben des Tieres innert zehn Tagen wie folgt zu melden:

Adressänderung, Ableben des Tieres
Meldung per Telefon, Fax, Post, E-Mail oder Internet (ANIS AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern; Tel. 031 371 35 30; Fax 031 371 35 39; info@anis.ch; www.anis.ch

Besitzerwechsel
Schriftliche Meldung mit Angabe der Chipnummer, Tiername, Name und Vorname ehemaliger Besitzer, Name, Vorname und Tel. des neuen Besitzers plus Kopie Heimtierausweis (falls vorhanden) an die ANIS AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern. Über www.anis.ch können Sie für diesen Zweck ein spezielles Formular herunterladen.

Hundesteuern
Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00.
Von der Steuer befreit sind Hof-, Rettungs-, Militär-, Blinden-, Therapie- und auf Schweiss geprüfte Hunde.
Stichtag für die Erhebung der Hundesteuer ist jeweils der 1. März.

Preis: 100


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