GrundstückgewinnsteuerDurch den Verkauf einer Liegenschaft (Haus, Land, Eigentumswohnung etc) wird eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommission der Stadt Zug. Zusammensetzung der Grundstückgewinnsteuerkommission Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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