Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dem Polizeiposten der Zuger Polizei, Kolinplatz 4, 6300 Zug (info@polizei.zg.ch) Telefon: 041 728 45 20 [Zuger Polizei]
In persönlichen Angelegenheiten:
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:
In mietrechtlichen Angelegenheiten:
Sie melden sich bei der Einwohnerkontrolle (einwohnerkontrolle@zug.zg.ch) ab, indem Sie die Meldebestätigung abgegeben. Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung den Ausländerausweis. [Einwohnerkontrolle]
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle (einwohnerkontrolle@zug.zg.ch) bekanntzugeben, dazu muss die Meldebestätigung der Einwohnerkontrolle oder der Ausländerausweis vorgelegt werden. [Einwohnerkontrolle]
Wer neu in Zug Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle (einwohnerkontrolle@zug.zg.ch) anzumelden. Schweizer Bürger benötigen dazu den Heimatschein, Verheiratete zusätzlich das Familienbüchlein (Wochenaufenthalter den Heimatausweis). Zudem ist eine Kopie oder Bestätigung der aktuellen Krankenkassenpolice vorzulegen. Für die Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist das Kantonale Amt für Ausländerfragen (http://www.zug.ch/kafa), Aabachstrasse 1, Zug, Telefon 041 / 728 50 50, zuständig. [Einwohnerkontrolle]
Für das Ausstellen von Pässen ist das kantonale Ausweisbüro zuständig. Hier geht es zur entsprechenden Webseite. [Einwohnerkontrolle]
Für das Ausstellen von Identitätskarten ist das kantonale Ausweisbüro zuständig. Hier geht es zur entsprechenden Webseite. [Einwohnerkontrolle]
Der Stadtarchitekt ist für die städtebauliche Entwicklung und für Fragen der Gestaltung in der Stadt Zug zuständig. Er entwickelt Projekte für stadteigene Bauten und Umbauten, begleitet private Bauherrschaften bei der Ausarbeitung von grösseren Wettbewerben und Studienaufträgen und leitet Studien- und Wettbewerbsverfahren. [Beat Aeberhard, Stadtarchitekt]
Der Stadtingenieur ist insbesondere für die Verkehrsplanung zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen weiter die öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie der Bau, Unterhalt und Betrieb von Strassen und Wegen sowie der Kanalisation. Zudem ist ihm der städtische Werkhof unterstellt. [Karl Linggi, Stadtingenieur]
Der Stadtplaner koordiniert die städtischen Planungsverfahren. Er erarbeitet mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Richt- und die Nutzungsplanung. Weiter gehören die Quartierplanung, das Erstellen von Bebauungsplänen, die Erschliessungsplanung mit Strassen- und Baulinienplänen sowie das geographische Informationssystem GIS zum Aufgabenbereich der Stadtplanung. [Harald Klein, Stadtplaner]
Die Stadtbildkommission berät den Stadtrat in seiner Funktion als Baubewilligungsbehörde. Sie beurteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Baugesuche und Planungen in Bezug auf Städtebau und Gestaltung. Aufgabe der Stadtbildkommission ist es, mit ihren Stellungnahmen zur Verbesserung der Stadtgestaltung beizutragen. Hier finden Sie die Namen der Mitglieder der Stadtbildkommission. [Marietta Huser, Leiterin Baubewilligung]
Die rund 60 Mitarbeitenden des Werkhofes, die dem Werkhofleiter unterstellt sind, sorgen für die Strassenreinigung und den Winterdienst der Strassen und Wege in der Stadt Zug. Telefon 728 22 97 [Werkhof]
Die verschiedenen Abteilungen des Baudepartementes (Städtebau, Stadtplanung, Tiefbau, Baubewilligungen, Rechtsdienst und Departementssekretariat) erteilen zu sämtlichen mit Stadtentwicklung, Planung oder Bau zusammenhängenden Fragen jederzeit gerne Auskunft. Beim Departementssekretariat können Unterlagen, Pläne, Reglemente, Formulare etc. bezogen werden. Eine Auswahl von Formularen sowie eine Wegleitung über das Bauen in der Stadt Zug finden Sie im Online-Schalter [Baudepartement der Stadt Zug]
Nein, das Betreibungsamt stellt die Kosten in Rechnung. [Betreibungsamt der Stadt Zug]
Die Anfrage muss schriftlich und mit Beilage eines Interessensnachweises beim Betreibungsamt der Stadt Zug, Fischmarkt 1, 6301 Zug, erfolgen. Telefonische Auskünfte sind nicht zulässig. [Betreibungsamt der Stadt Zug]
Der Strafregisterauszug muss beim schweizerischen Zentralpolizeibüro, das Leumundszeugnis bei der Einwohnerkontrolle bestellt werden. [Betreibungsamt der Stadt Zug]
Bei natürlichen Personen am Wohnort, bei juristischen Personen an dessen Sitz (gem. Handelsregister). [Betreibungsamt]
Je nach Forderungstitel beim Rechtsöffnungsrichter oder beim Friedensrichter. [Betreibungsamt der Stadt Zug]
Sie können die Ausleihdauer Ihrer Medien zweimal jeweils 7 Tage vor Ablauf der Leihfrist um weitere 4 Wochen verlängern. Die Verlängerung ist nicht möglich, wenn bereits eine Vormerkung auf den jeweiligen Titel vorliegt. Verlängerungen können online in Ihrem Medienkonto oder telefonisch unter Angabe der Ausweisnummer erfolgen. Weitere Informationen unter www.bibliothekzug.ch
Wenn Sie uns Ihre Mailadresse angeben, erhalten Sie 3 Tage vor Fristablauf eine Erinnerung an die Fälligkeit Ihrer Ausleihe. 3 Tage nach Ablauf der Ausleihfrist bekommen Sie eine erste Mahnung, die CHF 2.- kostet. Für die 2. Mahnung (kumulativ, 10 Tage nach Fristablauf) verlangen wir pro Konto CHF 5.-, für die 3. Mahnung (kumulativ, 20 Tage nach Fristablauf) pro Konto CHF 10.-. Nach 3 erfolglosen Mahnungen und einem Erinnerungsschreiben (zusätzliche Schreibgebühr CHF 5.-) werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Wenn Sie in der Region Zug wohnen oder im Kanton Zug arbeiten (bitte Arbeitsbestätigung mitbringen), können Sie in der Bibliothek einen Ausweis beantragen. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises und ist kostenlos. Bitte melden Sie uns einen Ausweisverlust sofort, damit wir den Ausweis sperren können und so ein möglicher Missbrauch vermieden werden kann. Für Schäden, die aus dem Verlust entstehen, haften Sie als AusweisinhaberIn. Der Ersatz des Ausweises kostet CHF 10.-. Melden Sie uns bitte eine Adress- oder Namensänderung so rasch wie möglich. Weitere Infos auf der Homepage www.bibliothekzug.ch
Montag – Freitag: 9 - 19 Uhr Samstag 9 - 16 Uhr Am Vorabend von gesetzlichen Feiertagen schliesst die Bibliothek um 18.00 Uhr.
Sie können pro Ausweis maximal 15 Werke gleichzeitig ausleihen. In dieser Zahl dürfen höchstens 10 Bücher, 5 Hörbücher, 5 Karten, 5 Videos, 5 Musik-CDs, 5 CD-ROMs und 5 DVDs enthalten sein. Die Leihfrist aller Medien beträgt 4 Wochen. Weitere Informationen unter www.bibliothekzug.ch
Die Brandschutznormen schreiben folgendes vor:
Die FFZ (http://www.ffz.ch) rekrutiert in der Regel nur Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt Zug. Für einen Beitritt müssen folgende Punkte erfüllt werden:
Die Adjutantur der FFZ vermittelt den Kontakt zu den verschiedenen Korpschefs. http://www.ffz.ch Feuerwehrgebäude Ahornstrasse 6 Postfach 2241 6302 Zug Tel. 041 728 1818 [Freiwillige Feuerwehr (FFZ)]
Die Stadt Zug bietet Möglichkeiten an, um Räume in ihren Liegenschaften zu mieten. Wir senden Ihnen gerne entsprechende Unterlagen zu (Pläne, Reglemente, Anmeldungsformulare) [Abteilung Immobilien]
Der öffentliche Grund (ÖG) steht Vereinen und Organisationen für Ausstellungen, sportliche und kulturelle Anlässe usw. zur Verfügung. In der Regel wird der ÖG nicht an private Personen oder für kommerzielle Anlässe vergeben. Auskunft über die Benützung des öffentlichen Grundes erteilt das Polizeiamt der Stadt Zug, Zollhaus am Kolinplatz 14, Telefon 041/728 22 33 (polizeiamt@zug.zg.ch). Das Polizeiamt erteilt die Bewilligung und informiert über die Bedingungen und Auflagen. Gesuche für die Benützung von Schulhäusern und Sportanlagen sind an das Sportamt der Stadt Zug, Ägeristrasse 9, Tel. 041/728 20 41 (sportamt@zug.zg.ch) zu richten. [Polizeiamt]
Der Veranstaltungskalender von www.stadtzug.ch vermittelt Ihnen die wichtigsten Anlässe in Kultur und Politik.
Auskunft erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (KWA), Aabachstrasse 5, Postfach 857, 6300 Zug / Tel.: 041 728 55 20 [Amt für Wirtschaft und Arbeit]
Wir empfehlen die Homepage http://www.zug.ch/economy, resp. die Kontaktstelle Wirtschaft, Aabachstrasse 5, 6301 Zug (Volkswirtschaftsdirektion). [Marcel Grepper]
Personen, welche sich lediglich für die Arbeitsvermittlung anmelden, also keine Leistungen von der Arbeitslosenkasse beziehen wollen oder können, wenden sich direkt an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV; Tel. 041 728 25 88). Es muss aber beachtet werden, dass man so nicht krankentaggeld- oder unfallversichert ist. [Regionales Arbeitsvermittlungszentrum]
Die Stadt Zug hält sich bei der Vergabe von Arbeiten an das Submissionsgesetz des Kantons und an die dazugehörende Vollziehungsverordnung. Als wichtiger Grundsatz gilt dabei die Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieter, das heisst, insbesondere auch, dass Ortsansässige gegenüber auswärtigen Anbietenden nicht bevorteilt werden dürfen. Damit ein Anbieter den Zuschlag für einen bestimmten Auftrag erhält, muss er verschiedene Eignungs- und Zuschlagskriterien erfüllen. Eignungskriterien sind objektive Kriterien wie die fachliche, wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Anbieters. Zuschlagskriterien werden bei jeder Ausschreibung neu festgelegt, wobei für die Vergabe des Auftrags nebst dem Preis weitere Kriterien wie Qualität, Termine, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kreativität etc. berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Bei standardisierten Gütern erfolgt der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. [Rechtsdienst Baudepartement]
In der Schweiz gilt die Handels- und Gewerbefreiheit. Für den Betrieb eines Gastgewerbes gelten die kantonalen Gesetze. Im Kanton Zug und somit auch in der Stadt Zug ist ein Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank nicht bewilligungspflichtig (z.B. Café). Für einen Betrieb mit Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gilt grundsätzlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 25. Januar 1996. Die Bewilligung erteilt der Stadtrat (§ 7). Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte, mündige und gut beleumdete Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist (§ 8). Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (§12). Für beantragte längere Öffnungszeiten führt der Stadtrat ein Auflage- und Einspracheverfahren durch (§ 13). Bewilligungsgesuche sind rechtzeitig an das Polizeiamt der Stadt Zug (polizeiamt@zug.zg.ch), Zollhaus am Kolinplatz, Telefon 041/728 22 33, zu richten, wo auch die notwendigen Formulare erhältlich sind:
*Formular im Internet unter http://www.stadtzug.ch
In der Gemeinde, bei der man mit Heimatschein angemeldet ist oder bei jener Gemeinde, bei der man offiziell als Wochenaufenthalter gemeldet ist. Eine Ausnahme bildet im Kanton Zug die Stadtgemeinde Zug: Personen dieser Wohhngemeinde müssen sich direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Zug, Hertizentrum 6, 2. Stock, 6300 Zug, melden. Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen nötig:
Das RAV der entsprechenden Region nimmt gerne Stellenangebote entgegen. RAV des Kantons Zug: Tel. 041 728 25 88
Alle Versicherten, welche auf Grund der Berechnung mit den zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten bis spätestens Mitte Februar von der AHV eine Bescheinigung zugestellt. Alle übrigen Personen, welche der Meinung sind, dass sie die Voraussetzungen zum Bezug der Prämienverbilligung erfüllen, können ein Antragsformular bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Zug, Stadthaus, beziehen. Diese Stelle steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Tel: 041/ 728 22 00 [Einwohnerkontrolle der Stadt Zug]
Ja, beim Erbschaftsamt der Stadt Zug, Stadthaus am Kolinplatz, 6300 Zug. Bei einem Wohnortswechsel sind die hinterlegten Dokumente abzuholen und am neuen Wohnort zu hinterlegen. [Erbschaftsamt]
Alle Personen, die (mind.) 18-jährig und urteilsfähig sind, können selbst ein handschriftliches Testament verfassen. Wie der Name sagt, muss ein solches Testament von der Verfasserin / vom Verfasser von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden, dies samt Angabe von Ort und Datum der Errichtung. [Erbschaftsamt]
Anordnungen für die Bestattung (Erd- oder Urnenbestattung, Form der Abdankung etc.) sind unbedingt vom Testament zu trennen, denn das Testament wird meistens nach der Bestattung eröffnet. Bestattungswünsche können beim Zivilstandsamt der Stadt Zug, Stadthaus, 6301 Zug, schriftlich hinterlegt werden. Das Zivilstandsamt ordnet die Bestattungen an und berücksichtigt dabei diese Wünsche. [Zivilstandsamt]
Ihr Kind darf den Kindergarten nach dem 4. Altersjahr (sofern dieses bis Ende Februar erreicht wurde) besuchen. [Stadschulen]
In der Stadt Zug bestehen zur Zeit 17 Halbtageskindergärten. Das heisst, dass in jedem Quartier mit Kindergärten ein Halbtageskindergarten geführt wird. [Stadtschulen]
Der Besuch des Kindergartens während zweier Jahren ist freiwillig und kostenlos. [Stadtschulen]
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug führt auf ihrer Website (http://www.zug.ch/economy) eine Liste, die laufend aktualisiert wird. Weiter bietet das Amtsblatt des Kantons Zug unter verschiedenen Rubriken wie «Wohnungen zu vermieten», «Büros / Gewerbe zu vermieten», «Liegenschaften zu verkaufen» etc. einen sehr guten Überblick über die aktuelle Immobilienmarktsituation. [Bauamt]
Die Stadt besitzt eigene Wohnungen, wenn auch nicht zahlreiche. Die Verwaltung dieser Liegenschaften hat sie spezialisierten Immobilien-Firmen übertragen. Im Internet sind freie Wohnungen unter der folgenden Adresse abrufbar: www.immo-zug.ch Zahlreiche Wohnungen sind weiter im Amtsblatt des Kantons Zug zu finden. Schliesslich kann beim kantonalen Amt für Wohnbauförderung eine Liste mit Adressen von Wohnbaugenossenschaften bezogen werden. [Abteilung Immobilien]
Die Stadt tätigt eher Tauschgeschäfte als Verkäufe. Interessenten können schriftlich ein Gesuch an das Finanzdepartement der Stadt Zug richten. Der Stadtrat wird die Anfragen prüfen und die Bewerber über ihre Chancen informieren. [Finanzdepartement der Stadt Zug]
Die grösste Auswahl an Inseraten finden Sie im Amtsblatt des Kantons Zug http://www.amtsblattzug.ch, E-Mail: amtsblatt@speck-medien.ch und/oder in den lokalen Zeitungen: Neue Zuger Zeitung http://www.neue-zz.ch ; E-Mail: redaktion@neue-zz.ch Zuger Presse http://www.zugerpresse.ch ; E-Mail: redaktion@zugerpresse.ch
Bei Fragen schauen Sie bitte unter: www.musikschulezug.ch nach. [Musikschule]
Anregungen für Änderungen der ZVB-Linien 11, 12 und 13 nimmt Stefan Juch (stefan.juch@zug.zg.ch) vom Polizeiamt der Stadt Zug entgegen. Telefon: 041 728 22 85. Für alle anderen Linien sowie für das (Stadt-) Bahnangebot ist Pius Zihlmann (pius.zihlmann@vd.zg.ch), Angebotskoordinator beim Amt für öffentlichen Verkehr, zuständig. Seine Telefonnummer: 041 728 55 43. [Polizeiamt / Verkehr]
Der Busfahrplan der Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) kann online auf dem Internet (http://www.zvb.ch) abgerufen werden. Das Amt für öffentlichen Verkehr unterhält eine eigene Website mit aktuellen Informationen über den öffentlichen Verkehr (http://www.zug.ch/oev). Informationen über die Stadtbahn Zug finden Sie auf http://www.stadtbahnzug.ch/. [Polizeiamt / Verkehr]
Die Zugerland Verkehrsbetriebe AG (http://www.zvb.ch), Leitstelle, Telefon: 041 728 58 33
Die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen richtet sich nach §25 Sozialhilfegesetz des Kt Zug, vom 16. Dezember 1982. [Sozialamt]
Die privaten und öffentlichen Beratungsstellen werden regelmässig im Amtsblatt des Kantons Zug publiziert. Eine aktuelle Liste kann beim Sozialdienst (sozialdinest@zug.zg.ch) angefordert werden. [Sozialdienst]
Die Liste der aktuellen Selbsthilfegruppen kann während den Bürozeiten bei der Kontaktstelle „Selbsthilfegruppen" Zug angefordert werden. Tel: 041/728 35 16 [Kontaktstelle Selbsthilfegruppen Zug]
Grundsätzlich kann jeder Einwohner der Stadt Zug die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder durch persönliche Vorstellung auf dem Amt erfolgen. In der Regel wird ein Gesprächstermin vereinbart. [Sozialamt]
Für Wohnungsmieten gibt es keine offiziellen Obergrenzen. Die Verhältnismässigkeit muss aber gewahrt bleiben.
Das Existenzminimum wird grundsätzlich individuell berechnet. Dabei werden die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) angewandt. Zu den festen Bestandteilen des Existenzminimums gehören: Grundbedarf für einen Einpersonen-Haushalt CHF 960.-; Miete im Normalfall nach Aufwand; Krankenkassenprämie nur Grundbedarf gemäss KVG. [Sozialamt]
Die Anlagewarte der entsprechenden Sportanlagen. [Sportamt Zug]
Die aktuellen Kosten finden Sie hier [Bildungsdepartement der Stat Zug]
Auskünfte erteilt das Sportamt der Stadt Zug, Zeughausgasse 9, Postfach 1258, 6301 Zug. Tel: 041 728 20 40 Email: sportamt@zug.zg.ch [Sportamt]
Kantonale Verwaltung Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 26 6300 Zug Telefon: 041 728 33 11 Email: economy@zug.ch Homepage: www.zug.ch/tax [Kantonale Steuerverwaltung]
Privatpersonen, Treuhänder, Banken und auch einige Rechtsanwälte sind Ihnen gegen Entschädigung dabei gerne behilflich. Die Verwaltung der Stadt Zug bietet keine Möglichkeiten, Steuererklärungen auszufüllen.
Der Steuerfuss für das Jahr 2010 in der Stadt Zug beträgt 60 Prozent des kantonalen Einheitssatzes. Zu diesen Sätzen kommen jene des Kantons, der Kirchgemeinden. [Finanzdepartement der Stadt Zug]
Für eine normale Steuererklärung muss die Fristerstreckung bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden; sie kann aber auch unbürokratisch über das Internet beantragt werden (www.zug.ch/tax). Eine Fristverlängerung für die Erbschaftssteuererklärung wird durch das Finanzdepartement ausgestellt und in der Regel problemlos erteilt. [Finanzdepartement der Stadt Zug]
Die kantonale Steuerverwaltung bietet auf ihrer Homepage www.zug.ch/tax die Möglichkeit der Berechnung von Steuern an. [Finanzdepartement der Stadt Zug]
Sie beträgt mindestens zehn Prozent des Gewinns; dabei werden die wertvermehrenden Investitionen berücksichtigt. [Grundstückgewinnsteueramt]
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV www.estv.admin.ch/data/sd/d/index.htm Rubrik: Steuerbelastung / Steuerberechnungen
Der Zuger Ökihof ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Mo – Do: 9.00 – 11.30, 13.00 – 16.30 Fr: 09.00 bis 11.30 Uhr, 13.00 bis 18.30 Uhr Sa: 8.00 – 13.00 Uhr
Die Stadtverwaltung ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wenn Sie die Stadtverwaltung ausserhalb dieser Zeiten kontaktieren möchten, vereinbaren Sie mit den verantwortlichen Personen der Ämter einen Termin. [Stadtkanzlei Zug]
Für Bankverbindungen: ZKB 00-751.029-02 Für Postverbindungen: 60-2600-5 [Finanzdepartement der Stadt Zug]
Die Bibliothek Zug verfügt über eine grosse Auswahl an Unterlagen über die Stadt und den Kanton Zug. Bibliothek Zug St.-Oswalds-Gasse 21 6301 Zug Oder wenden Sie sich bitte an Zug Tourismus http://www.zugtourismus.ch [Zug Tourismus]
Die Bibliothek Zug verfügt über eine grosse Auswahl an verschiedenen Bücher über die Stadt und den Kanton Zug. Bibliothek Zug St.-Oswalds-Gasse 21 6301 Zug |
