Beim Bau einer Mobilfunkantenne müssen verschiedene Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem ein Mindestabstand von 12 Metern zur Waldgrenze. Beim vorgesehenen Standort beträgt der Abstand allerdings nur 10 Meter, weshalb eine Ausnahmebewilligung nötig wäre. Das kantonale Amt für Raumplanung sah die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht gegeben und verlangte einen neuen Standort für die Mobilfunkantenne. Darauf verzichtete die Orange Communications AG. Der Stadtrat erteilt deshalb die Baubewilligung nicht. Der vorgesehene Standort hatte bei einem Teil der Quartier-Bevölkerung Widerstand ausgelöst und zu diversen Einsprachen gegen den Bau der Mobilfunkantenne geführt. Da die Baubewilligung nun definitiv nicht erteilt wird, werden die Anträge formell gutgeheissen.