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Stadthaus
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Präzisierung zur Abstimmungsbroschüre «Doppelinitiative»
Schon früher wurde in Abstimmungsbroschüren jeweils das Stimmenverhältnis der Schlussabstimmung im Grossen Gemeinderat aufgeführt, so zum Beispiel bei der Volksinitiative „2000 Watt für Zug“. Im Normalfall kommt es zwischen der Frage nach der Abstimmungsempfehlung und der Schlussabstimmung zu keiner Differenz (so zum Beispiel bei der Volksinitiative „Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte“). Somit zielt der Vorwurf der Befürworter der „Doppelinitiative“ ins Leere. Die Stadtkanzlei nimmt den Einwand jedoch zur Kenntnis und prüft, für kommende Abstimmungen über Volksinitiativen eine einheitliche Praxis zu etablieren und nur noch die Abstimmungsempfehlung als solche zu publizieren. Bezüglich der Frage, ob eine Volksinitiative angenommen oder abgelehnt werden soll, ist diese massgebender als das Ergebnis der Schlussabstimmung. Bezüglich der "Doppelinitiative" hat der Grosse Gemeinderat eine klar ablehnende Haltung gegenüber den Initiativbegehren zum Ausdruck gebracht.