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Präzisierung zur Abstimmungsbroschüre «Doppelinitiative»

29. August 2016
Befürworter der «Doppelinitiative» bemängeln, dass in den Erläuterungen für die Stimmberechtigten das Abstimmungsverhältnis im Grossen Gemeinderat nicht korrekt wiedergeben sei. Dies, weil darin auf das Resultat der Schlussabstimmung verwiesen wird. In dieser hat der Grosse Gemeinderat von Zug am 24. Februar 2015 mit 39 zu 0 Stimmen dem ihm unterbreiteten Beschluss zugestimmt. Bei Beschlüssen mit mehreren Ziffern stimmt der Grosse Gemeinderat vor der Schlussabstimmung jeweils zu jeder einzelnen Ziffer separat ab. Bei Ziffer 4 des Beschlusses betreffend «Doppelinitiative» hat der Grosse Gemeinderat mit 37:2 Stimmen beschlossen, den Stimmberechtigten die Ablehnung der beiden Initiativen zu empfehlen.

Schon früher wurde in Abstimmungsbroschüren jeweils das Stimmenverhältnis der Schlussabstimmung im Grossen Gemeinderat aufgeführt, so zum Beispiel bei der Volksinitiative „2000 Watt für Zug“. Im Normalfall kommt es zwischen der Frage nach der Abstimmungsempfehlung und der Schlussabstimmung zu keiner Differenz (so zum Beispiel bei der Volksinitiative „Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte“). Somit zielt der Vorwurf der Befürworter der „Doppelinitiative“ ins Leere. Die Stadtkanzlei nimmt den Einwand jedoch zur Kenntnis und prüft, für kommende Abstimmungen über Volksinitiativen eine einheitliche Praxis zu etablieren und nur noch die Abstimmungsempfehlung als solche zu publizieren. Bezüglich der Frage, ob eine Volksinitiative angenommen oder abgelehnt werden soll, ist diese massgebender als das Ergebnis der Schlussabstimmung. Bezüglich der "Doppelinitiative" hat der Grosse Gemeinderat eine klar ablehnende Haltung gegenüber den Initiativbegehren zum Ausdruck gebracht.
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