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Totales Feuer- und Feuerwerkverbot im ganzen Kanton Zug

30. Juli 2018
Es ist verboten, Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen.

vgl. Download

- Verfügung Direktion des Innern und Gebäudeversicherung

- Medienmitteilung Gebäudeversicherung

Stadtkanzlei Zug

30. Juli 2018

 

Flyer Feuerverbot

Zugehörige Objekte

Name
Verfügung vom 30. Juli 2017 Download 0 Verfügung vom 30. Juli 2017
Medienmitteilung Gebäudeversicherung Download 1 Medienmitteilung Gebäudeversicherung
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