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Absolutes Feuerverbot aufgehoben - Feuerverbot im Wald und in Waldes-nähe bleibt bestehen

17. August 2018
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Wald-brandgefahr im Kanton Zug etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot vom 30. Juli 2018 wird deshalb aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt wei-terhin bestehen und beim Feuern im Freien ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Wald-brandgefahr geführt. Dies ermöglicht, die Gefahrenstufe von «sehr gross» auf «gross» zu re-duzieren. Die Böden - insbesondere die Waldböden - wurden jedoch nur oberflächlich befeuch-tet und das dürre Gras und das bereits gefallene Laub werden beim erwarteten Sonnenschein der nächsten Tage schnell austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass auf-grund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörpers Brände entstehen.

Weiterhin bleibt es untersagt, im Wald und in Waldesnähe (d.h. wenn der Abstand weniger als 200 Meter beträgt) Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen oder Raucherwaren wegzuwerfen.

Das Grillieren in Gärten und auf Balkonen in den Siedlungsgebieten ist unabhängig vom Ab-stand zum Wald wieder erlaubt. Ausserhalb von Siedlungsgebieten sind in Waldesnähe nur Gasgrills auf befestigten Unterlagen vom Feuerverbot ausgenommen.

Auch an Stellen wo das Feuerverbot nicht gilt, sind folgende Vorsichtsmassnahmen in jedem Fall einzuhalten:

- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten 

- Funkenwurf sofort löschen

- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen

- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten

Die Gebäudeversicherung Zug wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Wild die Si-tuation weiter beobachten und allfällige Veränderungen der Gefahrenstufe mitteilen.

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