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PUK arbeitete Fall Ivo Romer umfassend auf

5. August 2014
Die Parlamentarische Untersuchungskommission Romer präsentiert ihren fünfteiligen Schlussbericht. Nach Ansicht der PUK sind die festgestellten Fehlleistungen insbesondere auf das unglückliche Zusammenwirken verschiedener Ursachen und Umstände zurückzuführen und nicht auf absichtliches Wegsehen oder ungenügendes Engagement der jeweils beteiligten Personen.
Zur Vorgeschichte: Am 7. Dezember 2012 beschloss der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, eine Parlamentarische Untersuchungskommission zum Fall von alt Stadtrat Ivo Romer einzusetzen. Romer ist wenige Tage zuvor von seinem Amt zurückgetreten, nachdem öffentlich geworden war, dass ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Im Strafverfahren gegen Ivo Romer wird geprüft, ob er als Vermögensverwalter eine betagte Dame aus der Stadt Zug finanziell benachteiligt hat. Gleichzeitig richteten verschiedene Medien schwer wiegende Vorwürfe an den gesamten Zuger Stadtrat. Insbesondere die „Weltwoche“ warf dem Stadtrat vor, dem Amtskollegen Romer einen Persilschein ausgestellt zu haben. Dies, weil die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zug die Witwe weder bevormundet noch verbeiständet hat.

Die PUK hatte den Auftrag, die Verantwortung von Stadtrat und Verwaltung in fünf Teilbereichen zu untersuchen. Die PUK behandelte die Aufträge an 34 Sitzungen. Sie gab zwei externe Gutachten in Auftrag und befragte die in die Geschäfte involvierten Personen. Ivo Romer selbst war nicht bereit, vor der PUK auszusagen. Zu den strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber Ivo Romer äussert sich der PUK-Bericht nicht. Dies ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden. Gleichwohl betont die PUK, dass für Ivo Romer die Unschuldsvermutung gilt, was sie im Bericht stets beachtete.

1. Vormundschaftsverfahren: Nicht genügend Druck
Die PUK hat die Vorgänge im Vormundschaftswesen zusammen mit Andrea Büchler, Rechtsprofessorin an der Universität Zürich, minutiös aufgearbeitet. Die PUK kommt zum Schluss, dass es nicht angehe, einen für Ivo Romer breit aufgezogenen Schutzschirm sehen zu wollen. Weder der Stadtrat noch das Vormundschaftsamt haben Ivo Romer einen „Persilschein“ ausgestellt.

Die PUK hat beide Phasen des Vormundschaftsverfahrens untersucht: In der ersten Phase im Jahr 2008 verlangten die Angehörigen der Dame, diese sei unter Vormundschaft zu stellen. Die Angehörigen befürchteten, die Frau gebe ihr Geld – das von Ivo Romer verwaltet wurde – unvernünftig aus und ihr Vermögensverwalter unterschlage Gelder. Die Vormundschaftsbehörde wies das Begehren ab, gestützt auf ein ärztliches Gutachten, welches der älteren Dame einen sehr guten geistigen Zustand und die volle Urteilsfähigkeit attestierte. Die PUK beurteilt diesen Entscheid als sachgerecht. Er wurde übrigens auch von den Nachkommen nicht angefochten und ist somit rechtskräftig.

In einer zweiten Phase zwischen September 2010 und September 2011 meldeten Angehörige, dass die Dame durch Ivo Romer von ihrer Familie abgeschottet werde und dass – trotz eines ansehnlichen Vermögens – Rechnungen für ihre Betreuung nicht mehr bezahlt würden. Das Vormundschaftsamt vermittelte zwar mit grossem Einsatz zwischen den Angehörigen und Ivo Romer, zog es aber nicht in Erwägung, eine Beistandschaft vorzuschlagen. Damit hätte sich das Amt sehr einfach aus der Schusslinie nehmen können.

Hier übt die PUK Kritik am Vormundschaftsamt. Es hat seine Aufgabe des Abklärens zu wenig wahrgenommen, um ein klares Bild der finanziellen Situation zu erlangen. Die PUK ist überzeugt, dass hier die informelle Macht zu Gunsten von Ivo Romer spielte, denn das Amt setzte ihn kaum unter Druck. Gleichzeitig hält die PUK aber ausdrücklich fest, keine Anzeichen gefunden zu haben, dass Ivo Romer bewusst oder aktiv beschützt worden ist.

Der Stadtrat hatte erst im September 2011, zwei Wochen vor dem Tod der betroffenen Frau, von den Abklärungen des Vormundschaftsamtes erfahren. Stadtrat Andreas Bossard, Vorsteher des Departements für Soziales, Umwelt und Sicherheit, hat die Brisanz der Konstellation zu wenig erkannt und es versäumt, den Gesamtstadtrat rechtzeitig einzubeziehen.

2. Kauf L&G-Gebäude: Zielführend und professionell
Der zweite Teil des Berichts widmet sich dem Kauf des ehemaligen Landis&Gyr-Gebäudes unter der Führung von Ivo Romer. Hier kommt die PUK zum Schluss, dass der Stadtrat, die Abteilung Immobilien sowie die weiteren Beteiligten die Kaufverhandlungen zielführend, professionell sowie mit der gebotenen Sorgfalt abgewickelt haben. Auch bei der Evaluation und Prüfung des Gebäudes ist sorgfältig gearbeitet worden, man hat die Schwachstellen des Gebäudes gekannt und in verschiedenen Dokumentationen darauf hingewiesen. Die PUK hat ausserdem Dokumente gesichtet, die belegen, dass es einen weiteren Kaufinteressenten gab, der 1,65 Millionen Franken mehr für das Gebäude geboten hatte.

Die PUK bemängelt bei diesem Geschäft, dass verwaltungsintern eine umfassende Dokumentation der einzelnen Schritte fehlt. Kritisch merkt die PUK ausserdem an, dass bei den Kaufverhandlungen keine klare Führungsrolle von Ivo Romer zu erkennen gewesen ist. Gerüchte betreffend Schmiergeldzahlungen an Ivo Romer oder sein Umfeld haben sich aber weder erhärten geschweige denn beweisen lassen. Die Informanten waren nicht bereit, ihre Aussagen zu bestätigen.

3. Immobilum: Es fehlte das politische Fingerspitzengefühl
Um einen Auftrag zur Bewirtschaftung von Immobilien an die Firma Immobilum geht es im dritten Teil des Berichts. Der Vergabeentscheid stiess auf Kritik, nachdem bekannt geworden war, dass der zuständige Stadtrat Ivo Romer zum Zeitpunkt der Vergabe mit der Geschäftsführerin der Immobilum AG in einer privaten Beziehung gestanden war. Aus rein rechtlicher Sicht kann die PUK hier weder Ivo Romer noch den restlichen Mitgliedern des Stadtrats einen Vorwurf machen. Da Ivo Romer mit der Geschäftsführerin nachweislich keine „dauernde Lebensgemeinschaft“ führte, musste er nach Gesetz nicht in den Ausstand treten. Die PUK vermisst hier aber das politische Fingerspitzengefühl. Eine solche Konstellation birgt Sprengstoff und erweckt den Anschein von Vetternwirtschaft. Erschwerend kommt für die PUK hinzu, dass Ivo Romer damals auch verwaltungs-intern auf dieses „No Go“ hingewiesen worden ist.

Der Stadtrat hatte Ivo Romer zwar ebenfalls nahe gelegt, in den freiwilligen Ausstand zu treten, aber erfolglos. Nach Ansicht der PUK hätte der Stadtrat noch konsequenter mit Ivo Romer ins Gericht gehen müssen. Gegenüber Interessenkonflikten muss der Stadtrat künftig eine rigidere Haltung einnehmen. Die PUK empfiehlt einen Verhaltens- und Geschäftskodex für Stadtrats-Mitglieder einzuführen, der eine klare Trennung von politischen und privaten/geschäftlichen Tätigkeiten garantiert. Nach der Ablehnung des Vollamtes für Stadtrats-Mitglieder durch das Stimmvolk ist dies erst recht geboten.

4. Lohnfortzahlung: Korrekt und verantwortungsvoll
Der vierte Teil des Berichts widmet sich der sechsmonatigen Lohnfortzahlung an Ivo Romer nach dessen Rücktritt. Aus Sicht der PUK basiert diese auf hinreichender gesetzlicher Grundlage. Der Stadtrat hat in einer heiklen Situation korrekt und verantwortungsvoll gehandelt und für die Stadt die in jeder Hinsicht beste Lösung gefunden und auch durchgesetzt.

5. Kommunikation: Kein Versagen
Die Kommunikation im Fall Romer ist Gegenstand des letzten Teils des Berichts. Der Medienprofessor Roger Blum bemängelt darin die „salami-scheibchenweise“ Informationspolitik des Stadtrats, der kommunikativ das Heft nie in der Hand gehabt und immer nur auf Angriffe reagiert habe. Andererseits wirft er der Presse schwerwiegende Fehlleistungen vor. Die PUK kommt zum Schluss, dass bei der damals nicht voraussehbaren, aggressiven Situation in der Presse der mit der Kommunikation betraute Stadtpräsident Dolfi Müller nicht unklug handelte, als er sich in Zurückhaltung übte und die Unschuldsvermutung ins Zentrum rückte. In Kenntnis aller Umstände kann die PUK hier kein Versagen erkennen.

PUK Ivo Romer, Zug, 5. August 2014

Für Rückfragen:
Jürg Messmer, PUK-Präsident, Gemeinderat SVP, 076 587 11 33
Urs Bertschi, PUK-Mitglied, Gemeinderat SP, 041 710 90 00

Beilage:
PUK-Abschlussbericht

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