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Unbürokratische Lösung für Fussballfans

11. April 2016
Während der Fussball-Europameisterschaft vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 können die Fans in den Gartenrestaurants der Stadt Zug mitfiebern. Mit einer toleranten Ausnahmeregelung ermöglicht der Stadtrat den Gastwirten das temporäre Aufstellen von Fernsehgeräten mit Tonwiedergabe in den bestehenden bewilligten Aussenbereichen.  

Auch wenn die Schweizer Nationalmannschaft bis jetzt nicht zu ihrer Bestform gefunden hat, viele Fussballbegeisterte freuen sich schon heute auf die Live-Übertragungen der Fussball-Europameisterschaft aus Frankreich. Dem Fussballfieber trägt der Stadtrat Rechnung. Dank einer Ausnahmeregelung können die Spiele auch in den Gartenrestaurants mitverfolgt werden.
Das Gastgewerbe der Stadt Zug erhielt erstmals während der Fussball-Weltmeisterschaft 2014 Gelegenheit, die Spiele in den Gartenwirtschaften über Fernsehgeräte mit Ton zu zeigen. Die Bevölkerung schätzte das Angebot und es gab keine nennenswerten Vorfälle. Stadtrat Urs Raschle: «Die Gastwirte waren kooperativ und die Auflagen wurden eingehalten. Dies hat den Stadtrat bestärkt, erneut eine Ausnahmeregelung zu gewähren.»

Wie schon anlässlich der Fussball-Weltmeisterschaft 2014 gelten für die Zuger Gartenrestaurants einige Spielregeln: Es dürfen zum Beispiel ausschliesslich Fernseher mit einer Bildschirmdiagonale von maximal drei Metern aufgestellt werden. Beamer, Verstärker Home-Cinema-Systeme etc. sind nicht erlaubt. Ebenso ist eine Erweiterung der Gartenrestaurants nicht gestattet. Gemäss Spielplan beginnen die letzten Spiele jeweils um 21 Uhr. Spätestens 15 Minuten nach Spielende sind die Fernseher auszuschalten. Die Gastwirte werden angehalten, mit einer moderaten Lautstärke ihrer Fernseher Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen. Das Polizeiamt der Stadt Zug und die Zuger Polizei kontrollieren das Einhalten, der mit dem Gastgewerbe vereinbarten Regeln.
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