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Stadthaus
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Rücktritt von Vreny Landtwing-Gschwend als Friedensrichter-Stellvertreterin
Nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2006 (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) werden Ergänzungswahlen für Sitze, die während der Amtsperiode frei geworden sind, vom Gemeinderat festgesetzt. Diese sind in der Regel innert drei Monaten durchzuführen.
Für den frei werdenden Sitz von Vreny Landtwing-Gschwend wird somit eine Ergänzungswahl ausgeschrieben und falls mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wird – eine Urnenwahl durchgeführt.
Die Ergänzungswahl wird in der Amtsblattausgabe vom 2. September 2016 ausgeschrieben und die Wahl wird auf den 27. November 2016 festgesetzt.